Aktualisiert am 10. Juli 2026 · Redaktionell verantwortlich: Johannes Hoser (Scalemaker)

KI Texte kennzeichnen: Was bei ChatGPT-Inhalten wirklich gilt

Stand: 21. Juli 2026

Müssen Sie KI Texte kennzeichnen, sobald Sie ChatGPT, Gemini oder Claude für Ihre Website, Ihren Blog oder Ihre Produktbeschreibungen nutzen? Kaum eine Frage sorgt aktuell für mehr Verunsicherung, und für mehr Halbwissen. Die kurze Antwort vorweg: Nein, nicht jeder mit KI erstellte oder überarbeitete Text muss offengelegt werden. Der EU AI Act knüpft die Textpflicht an eng definierte Voraussetzungen, die einen Großteil der alltäglichen Content-Produktion gar nicht erfassen. Dieser Beitrag erklärt präzise, wann eine Kennzeichnung für Texte tatsächlich greift, wann die Ausnahme für redaktionelle Kontrolle Sie entlastet, was für Chatbots gilt, und wo die häufigsten Denkfehler liegen.

Rechtliche Grundlage ist Artikel 50 der KI-Verordnung (EU AI Act), dessen Transparenzpflichten ab dem 2. August 2026 gelten. Einen Gesamtüberblick liefert unser Leitfaden zur KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Automatismus: Allein die Nutzung von ChatGPT löst keine Kennzeichnungspflicht für Ihren Text aus.
  • Zwei Rollen, zwei Pflichten: Die maschinenlesbare Markierung (Art. 50 Abs. 2) trifft den Provider (z. B. OpenAI), nicht Sie. Die sichtbare Offenlegung (Art. 50 Abs. 4) trifft Sie als Deployer.
  • Enger Anwendungsbereich: Die Deployer-Textpflicht greift nur bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, nicht bei Produkt-, Marketing- oder Servicetexten.
  • Redaktionelle Ausnahme: Prüfen und verantworten Sie den Text redaktionell, entfällt die Pflicht auch bei Themen öffentlichen Interesses.
  • Chatbots gesondert: Wer direkt mit Menschen chattet, muss zu Beginn offenlegen, dass es sich um eine KI handelt, diese Pflicht ist nicht verschoben.
  • Ab 2. August 2026 gelten die Pflichten; bis 15 Mio. Euro bzw. 3 % des weltweiten Jahresumsatzes drohen bei Verstößen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Zwei Pflichten, zwei Rollen
  2. Wann Sie KI-Texte kennzeichnen müssen, und wann nicht
  3. Die Ausnahme: redaktionelle Kontrolle
  4. Grenzfälle aus der Praxis
  5. Chatbots: eine eigene Offenlegungspflicht
  6. So kennzeichnen Sie einen KI-Text richtig
  7. Checkliste: Brauche ich eine Kennzeichnung?
  8. Fristen und Bußgelder
  9. FAQ

Zwei völlig verschiedene Pflichten, und wen sie treffen

Der häufigste Denkfehler bei KI-Texten: Man wirft die Pflichten von KI-Anbietern und KI-Nutzern in einen Topf. Artikel 50 unterscheidet aber klar zwischen zwei Rollen. Welche Rolle Sie einnehmen, entscheidet über Ihre Pflichten, Details dazu im Beitrag zu den Provider- und Deployer-Pflichten.

Provider (Anbieter, Art. 50 Abs. 2): die maschinenlesbare Markierung

Der Provider ist derjenige, der das KI-System entwickelt und bereitstellt, bei generierten Texten also etwa OpenAI mit ChatGPT oder Google mit Gemini. Nach Artikel 50 Absatz 2 muss der Anbieter synthetische Text-Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format markieren und als künstlich erzeugt erkennbar machen. Die Lösungen müssen laut Verordnung „wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig" sein, „soweit dies technisch machbar ist". In der Praxis heißt das: Wasserzeichen, Metadaten-Standards oder kryptografische Herkunftsnachweise wie C2PA.

Wichtig für Sie: Diese Pflicht trifft nicht Sie als Nutzer. Sie müssen keine unsichtbaren Wasserzeichen in Ihre Texte einbauen. Verantwortlich ist der Anbieter des Sprachmodells.

Deployer (Betreiber, Art. 50 Abs. 4): die sichtbare Offenlegung

Der Deployer ist derjenige, der das KI-System einsetzt, also Sie, wenn Sie mit ChatGPT Texte erzeugen und veröffentlichen. Hier liegt der entscheidende Punkt, der die meisten Missverständnisse auflöst: Die Offenlegungspflicht für KI-Texte nach Absatz 4 gilt nur für Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Für Kunst und Satire sieht die Verordnung außerdem einen leichteren Standard vor, der die künstlerische Freiheit nicht beeinträchtigt.

Die Rollenlogik im Überblick:

Rolle Wer ist das? Pflicht Betrifft Sie als D2C/Marketing?
Provider (Abs. 2) Anbieter des Sprachmodells (OpenAI, Google, Anthropic) Maschinenlesbare Markierung der Ausgabe Nein
Deployer (Abs. 4) Sie, wenn Sie Texte erzeugen und veröffentlichen Sichtbare Offenlegung bei öffentlichem Interesse Ja, aber nur im engen Anwendungsbereich

Wann Sie KI Texte kennzeichnen müssen, und wann nicht

Das ist die zentrale Botschaft für alle, die ChatGPT-Texte auf ihrer Website kennzeichnen wollen oder müssen: Die Textpflicht des Deployers zielt auf einen bestimmten Ausschnitt, auf Inhalte im journalistisch-informierenden Bereich zu Themen von öffentlichem Interesse (etwa Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft, Gesundheit, Justiz oder aktuellen Ereignissen).

Die folgende Übersicht zeigt, welche Inhalte typischerweise erfasst sind und welche nicht:

Inhalt Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 4?
Journalistischer Beitrag zu Themen öffentlichen Interesses, ohne redaktionelle Kontrolle Ja
Gleicher Inhalt mit echter redaktioneller Kontrolle Nein, Ausnahme greift
Produktbeschreibungen, Kategorietexte im Onlineshop Nein
Marketing- und Werbetexte, Landingpages, Newsletter Nein
Ratgeber- und Servicetexte ohne öffentliches Interesse Nein
Interne Dokumente, Angebote, Korrespondenz Nein
Automatisiert erzeugte Nachrichtenmeldung ohne menschliche Freigabe Ja
Chatbot, der direkt mit Menschen interagiert Ja, Hinweis zu Beginn (eigene Pflicht, siehe unten)

Wenn Sie also einen Blogartikel über die besten Wanderschuhe oder eine Produktseite mit ChatGPT schreiben, löst allein diese Nutzung nach heutigem Stand keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für den Text nach Artikel 50 aus. Das entlastet einen Großteil der alltäglichen Content-Produktion, gerade im E-Commerce und Marketing.

Hinweis: Andere Rechtsgebiete bleiben unberührt. Aus dem Wettbewerbs-, Presse- oder Urheberrecht können sich im Einzelfall eigene Transparenzanforderungen ergeben. Auch eine Abmahnung ist denkbar, wenn Verbraucher getäuscht werden, mehr dazu im Beitrag zu Strafe und Abmahnung. Die KI-Verordnung ist nur ein Baustein.

Die Ausnahme: redaktionelle Kontrolle

Selbst bei Texten zu Themen öffentlichen Interesses greift die Pflicht nicht automatisch. Artikel 50 Absatz 4 enthält eine ausdrückliche Ausnahme für redaktionelle Kontrolle: Die Offenlegungspflicht gilt nicht, wenn der KI-generierte Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Im Klartext: Wenn Sie einen KI-Entwurf inhaltlich prüfen, überarbeiten, faktisch verantworten und unter Ihrer redaktionellen Verantwortung veröffentlichen, müssen Sie ihn nicht als KI-Text kennzeichnen. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass ein sorgfältig redigierter Text kein bloßes, unkontrolliertes Maschinenprodukt mehr ist. Diese KI-Texte-Ausnahme der redaktionellen Kontrolle ist der wichtigste Entlastungspunkt für Redaktionen und Content-Teams.

Das bedeutet aber nicht, dass „einmal drüberlesen" genügt. Gemeint ist eine echte inhaltliche Kontrolle mit klarer Verantwortungsübernahme, nicht das ungeprüfte Copy-Paste eines Prompts. Woran Sie echte redaktionelle Kontrolle erkennen:

  • Inhaltliche Prüfung: Fakten, Zahlen und Quellen werden gegengelesen und korrigiert.
  • Substanzielle Bearbeitung: Der Text wird strukturell und sprachlich an Ihre Standards angepasst, nicht nur kosmetisch.
  • Benannte Verantwortung: Eine Person oder Organisation steht als redaktionell verantwortlich für die Veröffentlichung ein.
  • Dokumentation: Der Freigabeprozess ist nachvollziehbar, etwa über einen Redaktions- oder Freigabe-Workflow.

Wer diese Verantwortung dokumentiert wahrnimmt, steht auf der sicheren Seite. Eine strukturierte Vorlage dafür finden Sie in unserer KI-Kennzeichnung-Checkliste.

Grenzfälle aus der Praxis

Die Theorie ist eindeutiger als der Alltag. Vier Szenarien, die in der Praxis regelmäßig für Diskussionen sorgen:

Szenario 1, Der KI-Gesundheitsratgeber ohne Redaktion. Ein Portal generiert automatisiert Artikel zu Symptomen und Behandlungen und veröffentlicht sie ohne fachliche Prüfung. Gesundheit ist ein Thema von öffentlichem Interesse, eine redaktionelle Kontrolle fehlt, hier greift die Kennzeichnungspflicht. Der Hinweis gehört sichtbar an den Artikel.

Szenario 2, Die überarbeitete Pressemitteilung. Sie lassen sich von ChatGPT einen Entwurf für eine Mitteilung zu einem gesellschaftlich relevanten Thema schreiben, prüfen jede Aussage, ergänzen Zitate und geben sie unter Ihrem Namen frei. Die redaktionelle Ausnahme greift, eine KI-Kennzeichnung ist nach Art. 50 nicht erforderlich.

Szenario 3, Die KI-Produktbeschreibung im Shop. Sie erzeugen 500 Produkttexte für Ihren Onlineshop. Produktbeschreibungen dienen dem Verkauf, nicht der Information über Angelegenheiten öffentlichen Interesses. Die Textpflicht nach Art. 50 Abs. 4 greift nicht, wohl aber sollten Sie an KI-Produktbilder denken, die etwa auf Amazon und eBay eigene Anforderungen auslösen.

Szenario 4, Der manipulierte Beitrag mit KI-Bild. Sobald ein realistisches KI-Bild oder -Video ins Spiel kommt, das eine Person oder ein Ereignis täuschend echt darstellt, gelten die strengeren Deepfake-Regeln, unabhängig davon, ob der Begleittext kennzeichnungspflichtig ist.

Chatbots: hier gilt eine eigene Offenlegungspflicht

Anders sieht es bei Chatbots und KI-Assistenten aus, die direkt mit Menschen interagieren. Für KI-Systeme, die zur Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, verlangt Artikel 50, dass die betroffenen Personen darüber informiert werden, dass sie es mit einem KI-System zu tun haben, und zwar zu Beginn der Interaktion.

Wenn Sie also einen Chatbot als KI kennzeichnen, gehört ein klarer Hinweis an den Start des Gesprächs, etwa: „Sie chatten mit einem KI-Assistenten." Diese Pflicht entfällt nur, wenn es für einen verständigen Nutzer aus den Umständen ohnehin offensichtlich ist. Im Zweifel gilt: lieber transparent hinweisen. Anders als die aufgeschobene maschinenlesbare Markierung für Altbestände ist die Chatbot-Offenlegung nicht verschoben und ab dem 2. August 2026 relevant.

So kennzeichnen Sie einen KI-Text richtig

Fällt Ihr Text in den kennzeichnungspflichtigen Bereich (öffentliches Interesse, keine redaktionelle Kontrolle), reicht ein klarer, gut sichtbarer Hinweis unmittelbar am Inhalt. So gehen Sie vor:

  1. Ort wählen: Platzieren Sie den Hinweis dort, wo der Nutzer den Inhalt wahrnimmt, am Anfang oder direkt unter dem Beitrag, nicht versteckt im Footer oder Impressum.
  2. Formulierung wählen: Ein einfacher, verständlicher Satz genügt, zum Beispiel: „Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt."
  3. Optional: EU-Icon ergänzen. Die von der EU-Kommission bereitgestellten EU-Icons für KI-Inhalte (in den Varianten „basic", „fully AI-generated" und „partially AI-modified", jeweils als SVG und PNG) sind ein optionales, kein verpflichtendes Hilfsmittel, sie erhöhen aber die Erkennbarkeit.
  4. Dokumentieren: Halten Sie fest, welche Inhalte Sie wie gekennzeichnet haben, das erleichtert den Nachweis im Ernstfall.

Ein einzelner Satz im Impressum oder ganz unten im Footer genügt in der Regel nicht, der Hinweis gehört dorthin, wo der Nutzer den Inhalt tatsächlich sieht.

Praxistipp: Der eigentliche Aufwand entsteht meist nicht bei Text, sondern bei Bildern und Videos, für die weit häufiger eine sichtbare Kennzeichnung plus maschinenlesbare Metadaten verlangt werden. Genau dafür gibt es unser kostenloses Tool zur KI-Kennzeichnung: Es setzt das offizielle EU-Label auf Bilder und Videos, schreibt maschinenlesbare Metadaten (IPTC-DigitalSourceType/XMP, optional C2PA), erzeugt auf Wunsch einen Nachweis mit SHA-256-Prüfsumme und Zeitstempel und verarbeitet ganze Batches. Für reine Textinhalte genügt in der Praxis der oben beschriebene sichtbare Satzhinweis.

Checkliste: Brauche ich eine Kennzeichnung?

Arbeiten Sie diese fünf Fragen der Reihe nach ab:

  • Ist der Inhalt ein Text (kein Bild/Video)? Wenn nein → separate Bild-/Video-Regeln prüfen.
  • Informiert der Text die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse? Wenn nein → keine Textpflicht nach Art. 50 Abs. 4.
  • Fehlt eine echte redaktionelle Kontrolle mit Verantwortungsübernahme? Wenn eine solche Kontrolle stattfindet → Ausnahme greift, keine Pflicht.
  • Handelt es sich um Kunst oder Satire? Wenn ja → leichterer Standard, künstlerische Freiheit bleibt gewahrt.
  • Ist es ein Chatbot? Wenn ja → immer Hinweis zu Beginn der Interaktion.

Bleiben nach dieser Prüfung offene Punkte, hilft das KI-Kennzeichnung-Glossar bei den Begriffen.

Fristen und Bußgelder

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026 (24 Monate nach Inkrafttreten des EU AI Act am 1. August 2024). Zwei Punkte sollten Sie kennen:

  • Kern-Stichtag bleibt der 2. August 2026. Die sichtbare Deployer-Offenlegung (Abs. 4) und die Chatbot-Kennzeichnung sind ab diesem Datum verbindlich.
  • Teilweise Aufschiebung durch den Digital Omnibus. Nach dem vorläufigen Stand (Digital Omnibus, Mai 2026) wird die maschinenlesbare Markierung (Abs. 2) für bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte Systeme auf den 2. Dezember 2026 aufgeschoben. Die sichtbare Kennzeichnung durch Betreiber ist davon nicht betroffen.

Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten drohen Bußgelder von bis zu 15 Mio. Euro bzw. 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist). Eine Einordnung aller Termine und Sanktionen finden Sie unter AI-Act-Fristen und Bußgelder.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich ChatGPT-Texte auf meiner Website kennzeichnen?

In den meisten Fällen nicht. Die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte nach Artikel 50 Absatz 4 gilt nur für Inhalte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Normale Produkt-, Marketing- oder Ratgebertexte fallen in der Regel nicht darunter.

Muss ich KI-Texte kennzeichnen, wenn ich sie selbst überarbeite?

Nein, wenn eine echte redaktionelle Kontrolle stattfindet. Die Verordnung nimmt Inhalte ausdrücklich aus, die einer menschlichen Überprüfung unterzogen wurden und für deren Veröffentlichung eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Gemeint ist eine inhaltliche Prüfung mit Verantwortungsübernahme, nicht bloßes Überfliegen.

Was muss bei KI-Texten gekennzeichnet werden, und was nicht?

Kennzeichnungspflichtig sind KI-generierte Texte zu Themen öffentlichen Interesses ohne redaktionelle Kontrolle. Nicht erfasst sind typischerweise Produktbeschreibungen, Werbetexte, Newsletter und Servicetexte sowie alle Inhalte, die Sie redaktionell verantworten und überarbeiten.

Muss ich einen Chatbot als KI kennzeichnen?

Ja. KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen die Nutzer zu Beginn der Interaktion darüber informieren, dass sie mit einer KI kommunizieren, es sei denn, das ist offensichtlich. Ein kurzer Hinweis wie „Sie chatten mit einem KI-Assistenten" erfüllt diese Pflicht.

Wer ist bei KI-Texten verantwortlich, ich oder OpenAI?

Beide, aber für unterschiedliche Pflichten. OpenAI als Provider ist für die maschinenlesbare Markierung der Ausgabe zuständig (Art. 50 Abs. 2). Sie als Deployer sind für die sichtbare Offenlegung zuständig, sofern der Text in den kennzeichnungspflichtigen Bereich fällt (Art. 50 Abs. 4).

Gilt die Pflicht auch für automatisch generierte Nachrichten?

Ja, wenn sie Themen von öffentlichem Interesse betreffen und ohne redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden. Vollautomatisch erzeugte Meldungen ohne menschliche Freigabe sind ein typischer Anwendungsfall der Kennzeichnungspflicht.

Reicht ein Hinweis im Impressum aus?

In der Regel nein. Der Hinweis muss klar und sichtbar dort stehen, wo der Nutzer den Inhalt wahrnimmt, also am oder unmittelbar beim Beitrag, nicht ausschließlich im Impressum oder Footer.

Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte?

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026. Die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter für bereits vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Systeme wurde vorläufig (Digital Omnibus, Mai 2026) auf den 2. Dezember 2026 verschoben; die sichtbare Offenlegung durch Betreiber und die Chatbot-Kennzeichnung sind davon nicht betroffen.

Was droht bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 sieht die KI-Verordnung Bußgelder von bis zu 15 Mio. Euro bzw. 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor (je nachdem, welcher Betrag höher ist).

Quellen


Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 21. Juli 2026 wieder; der Digital Omnibus befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Für Ihren konkreten Fall konsultieren Sie bitte rechtlichen Rat.

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