Aktualisiert am 18. Juli 2026 · Redaktionell verantwortlich: Johannes Hoser (Scalemaker)

KI Kennzeichnung Checkliste 2026: In 7 Schritten AI-Act-konform

Stand: 21. Juli 2026

Am 2. August 2026 (EU-Kommission, Umsetzungs-Timeline) treten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 KI-VO (EU AI Act) in Kraft. Wer KI-generierte Bilder, Videos, Audios oder Texte veröffentlicht oder einen Chatbot betreibt, muss diese ab dann offenlegen. Diese KI Kennzeichnung Checkliste führt Sie in sieben klaren, abhakbaren Schritten zur Konformität, von der Rollenklärung über die sichtbare und maschinenlesbare Kennzeichnung bis zum revisionssicheren Nachweis. Jede Zeile ist konkret handlungsleitend, mit geprüften Fristen und einem Tool, das die vier technischen Schritte in Minuten für Sie erledigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stichtag ist der 2. August 2026 (nicht der 8.). Ab diesem Datum gilt Art. 50 KI-VO EU-weit, auch in Deutschland, ohne Übergangsfrist für neue Inhalte.
  • Zwei Rollen, zwei Pflichten: Provider (Abs. 2) markieren Outputs maschinenlesbar, Deployer (Abs. 4) legen Deepfakes und bestimmte KI-Texte sichtbar offen. E-Commerce, D2C und Marketing sind fast immer Deployer.
  • Sichtbar UND maschinenlesbar: Ein Label am Inhalt genügt für Deployer; wer auf Nummer sicher geht, bettet zusätzlich Metadaten (IPTC/XMP, C2PA) ein.
  • Eine Frist verschiebt sich: Der vorläufige Digital Omnibus schiebt die maschinenlesbare Markierung (Abs. 2) für Alt-Systeme auf den 2. Dezember 2026. Die sichtbare Deployer-Pflicht (Abs. 4) bleibt beim 2. August 2026.
  • Bußgeld: bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
  • Nachweis nicht vergessen: Ein Register mit Hash und Zeitstempel schützt Sie im Streit- und Abmahnfall.

Inhalt

  1. Checkliste auf einen Blick (Übersichtstabelle)
  2. Schritt 1: Rolle klären
  3. Schritt 2: KI-Inhalte inventarisieren
  4. Schritt 3: Sichtbar kennzeichnen
  5. Schritt 4: Maschinenlesbar kennzeichnen
  6. Schritt 5: Prüfen
  7. Schritt 6: Nachweis führen
  8. Schritt 7: Prozess verankern
  9. Alles automatisch erledigen
  10. FAQ

Diese Seite gehört zu unserem Überblick KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act. Wenn Sie zuerst die Sanktionen und Stichtage im Detail verstehen möchten, lesen Sie AI-Act-Fristen und Bußgelder. Unklare Begriffe schlagen Sie im KI-Kennzeichnung Glossar nach.

Die KI Kennzeichnung Checkliste auf einen Blick

Drucken Sie diese Übersicht aus oder heften Sie sie neben den Monitor, sie ist Ihre Kurz-Vorlage für den gesamten Prozess.

# Schritt Konkretes Ergebnis Wer Frist
1 Rolle klären Notiert: Provider (Abs. 2), Deployer (Abs. 4) oder beides alle vor 2.8.2026
2 KI-Inhalte inventarisieren Vollständige Asset-Liste inkl. Datum & „vor/nach 2.8." alle vor 2.8.2026
3 Sichtbar kennzeichnen Label direkt am Bild, Video, Text, Chatbot Deployer ab 2.8.2026
4 Maschinenlesbar kennzeichnen IPTC/XMP, C2PA, ggf. Wasserzeichen in der Datei Provider (Pflicht), Deployer (Best Practice) ab 2.8.2026 (Alt-Systeme: 2.12.2026)
5 Prüfen „Datei prüfen": Label sichtbar, Metadaten erhalten alle laufend
6 Nachweis / Register SHA-256-Hash + Zeitstempel + CSV-Export alle laufend
7 Prozess & Doku Kennzeichnung im Freigabe-Workflow verankert alle dauerhaft

Download-Idee: Diese Tabelle gibt es als kostenlose PDF-Checkliste zum Abhaken, inklusive Ankreuzfelder und Fristen-Spalte. Sie erhalten sie direkt im Tool auf ki-kennzeichnen.de, zusammen mit einer editierbaren KI Kennzeichnung Vorlage für Ihre interne Richtlinie.

Im Folgenden jeder Schritt im Detail, mit Beispielen, Grenzfällen und einem Abhak-Feld.

Schritt 1: Ihre Rolle klären, Provider oder Deployer?

Art. 50 KI-VO trägt den Titel "Transparency Obligations for Providers and Deployers". Bevor Sie irgendetwas kennzeichnen, entscheidet Ihre Rolle, welcher Absatz für Sie gilt:

  • Provider (Anbieter, Abs. 2): Sie entwickeln oder trainieren ein KI-System, das synthetische Bild-, Audio-, Video- oder Text-Outputs erzeugt und bringen es auf den Markt. Ihre Pflicht: Outputs so markieren, dass sie maschinenlesbar als künstlich erzeugt erkennbar sind, „wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig, soweit technisch machbar".
  • Deployer (Betreiber, Abs. 4): Sie nutzen ein fremdes KI-System (z. B. ChatGPT, Midjourney, Sora) für eigene, veröffentlichte Inhalte. Ihre Pflicht: Deepfakes (realistische, aber künstliche Bild-, Audio- oder Videoinhalte) sichtbar offenlegen sowie KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.

Beispiel zur Abgrenzung: Ein Online-Shop, der mit Midjourney Produktvisuals erstellt, ist Deployer. Das Startup, das die Bildgenerierungs-Engine hinter Midjourney baut, ist Provider. Nutzen Sie ein Tool und stellen Sie dessen Output anderen als eigenes KI-Feature bereit, können beide Rollen zutreffen.

Für die meisten Unternehmen in E-Commerce, Marketing und Kommunikation gilt: Sie sind in der Regel Deployer (Abs. 4). Sie generieren keine Modelle, sondern nutzen fremde Tools. Welche Rolle konkret auf Ihren Fall zutrifft und welche Pflichten daraus folgen, klären wir ausführlich unter Provider oder Deployer, Pflichten nach Art. 50.

Abhaken: ☐ Rolle dokumentiert (Provider / Deployer / beides), inklusive Begründung in einem Satz.

Schritt 2: Alle KI-Inhalte inventarisieren

Sie können nur kennzeichnen, was Sie kennen. Erstellen Sie eine vollständige Bestandsaufnahme aller Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erzeugt wurden. Prüfen Sie systematisch diese Kanäle:

  • KI-generierte Produkt- und Werbebilder (Shop, Landingpages, Amazon/eBay-Listings, Social Ads)
  • KI-Videos und animierte Clips (Reels, YouTube, Produktanimationen)
  • KI-Texte (Blog, Produktbeschreibungen, Ratgeber, Chatbot-Antworten)
  • Deepfakes, realistisch wirkende, aber künstliche Personen, Stimmen oder Szenen (z. B. ein KI-Testimonial)
  • generative Bildbearbeitungen (Background-Replace, Outpainting, hinzugenerierte Objekte, nicht reine Retusche)
  • KI-Audio (synthetische Voiceovers, Musik)

Notieren Sie je Asset vier Angaben: Speicherort, Erstellungsdatum, verwendetes Tool und ob es vor oder nach dem 2.8.2026 in Verkehr gebracht wurde. Die letzte Angabe entscheidet über die Frist in Schritt 4.

Feld Beispiel-Eintrag
Asset hero-sommer-2026.jpg
Ort /shop/landingpage
Datum 15.07.2026
Tool Midjourney v7
Vor/nach 2.8.2026 vorher → maschinenlesbar bis 2.12.2026

Praxisnahe Sonderfälle klären wir separat für Produktbilder auf Amazon & eBay und für KI-Kennzeichnung im E-Commerce & Marketing.

Abhaken: ☐ Inventarliste aller KI-Assets vollständig und mit Datum versehen.

Schritt 3: Sichtbar kennzeichnen

Die sichtbare Kennzeichnung muss am Inhalt selbst erfolgen, nicht versteckt im Impressum oder Footer. So setzen Sie sie pro Format um:

  • Bilder: sichtbares Label oder Icon, z. B. der Hinweis „KI-generiert". Die EU-Kommission stellt dafür ein offizielles, optionales Icon-Set bereit (Übersicht der EU-Kommission), mit den Varianten basic, fully AI-generated und partially AI-modified, jeweils als SVG und PNG. Platzieren Sie das Icon in einer Ecke oder in der Bildunterschrift. Details unter EU-Icons für KI-Inhalte und praxisnah unter KI-Bilder kennzeichnen.
  • Videos: Hinweis an gut sichtbarer Stelle, idealerweise dauerhaft eingeblendet oder direkt zu Beginn, siehe KI-Video kennzeichnen.
  • Texte zu Themen öffentlichen Interesses: klarer Hinweis auf die KI-Erzeugung (z. B. „Dieser Text wurde mit KI erstellt"). Für künstlerische, fiktionale oder satirische Formate gilt ein leichterer Standard, die Offenlegung darf das Werk nicht stören. Mehr dazu unter KI-Texte aus ChatGPT kennzeichnen.
  • Chatbots: Nutzer müssen zu Beginn der Interaktion erkennen, dass sie mit einer KI sprechen, ein einleitender Satz reicht.
  • Deepfakes: immer sichtbar als künstlich offenlegen, unabhängig vom Kanal. Tiefer im Thema: Deepfake-Kennzeichnung.

Grenzfall Social Ads: Das Plattform-Label von Instagram, Meta oder TikTok reicht rechtlich nicht automatisch aus, die Plattform-AGB ersetzen nicht die gesetzliche Pflicht aus Art. 50. Kennzeichnen Sie eigenständig. Mehr dazu unter KI in Werbung auf Meta, Instagram & Google Ads.

Zulässig vs. unzureichend: Ein eindeutiger Hinweis wie „KI-generiert" oder „Mit KI erstellt" genügt. Vage Begriffe wie „Symbolbild", „Digital Art" oder „bearbeitet" genügen nicht.

Abhaken: ☐ Sichtbares Label an jedem betroffenen Asset, für Menschen erkennbar.

Schritt 4: Maschinenlesbar kennzeichnen

Als Provider ist die maschinenlesbare KI-Kennzeichnung Pflicht; als Deployer ist sie eine dringend empfohlene Best Practice, weil Plattformen und Suchmaschinen zunehmend auf diese Signale zurückgreifen. Die Markierung wird direkt in die Datei eingebettet und muss „wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig" sein, soweit technisch machbar. In der Praxis heißt das:

  • IPTC-/XMP-Metadaten mit dem Feld „Digital Source Type" (z. B. Wert trainedAlgorithmicMedia für rein KI-generierte Inhalte)
  • C2PA / Content Credentials als kryptografisch signierter Herkunftsnachweis, der auch Bearbeitungsschritte protokolliert
  • optional ein unsichtbares Wasserzeichen, das auch nach Re-Encoding bestehen bleibt

Wie diese drei Standards zusammenspielen und sich ergänzen, erklärt C2PA, IPTC & Wasserzeichen.

Wichtige Frist, der Digital Omnibus: Nach dem vorläufigen Digital Omnibus (Stand Mai 2026, Gibson Dunn) ist die maschinenlesbare Markierung (Abs. 2) für Systeme, die vor dem 2.8.2026 in Verkehr gebracht wurden, auf den 2. Dezember 2026 aufgeschoben. Der Kern-Stichtag 2. August 2026 bleibt fest, die sichtbare Deployer-Kennzeichnung (Abs. 4) und die Chatbot-Offenlegung sind nicht verschoben.

Pflicht Wer Ab wann
Sichtbare Offenlegung (Deepfake, Text) Deployer, Abs. 4 2. August 2026
Chatbot-Hinweis Deployer, Abs. 4 2. August 2026
Maschinenlesbare Markierung, neue Systeme Provider, Abs. 2 2. August 2026
Maschinenlesbare Markierung, Alt-Systeme Provider, Abs. 2 2. Dezember 2026

Abhaken: ☐ Metadaten / C2PA in jede Datei geschrieben.

Schritt 5: Prüfen, hält die Kennzeichnung dem Export stand?

Vertrauen ist gut, Verifikation ist Pflicht. Der häufigste Fehler: Die Metadaten sind eingebettet, werden aber beim Upload wieder entfernt. Kontrollieren Sie stichprobenartig, ob:

  • das sichtbare Label tatsächlich sichtbar und lesbar ist (auch auf Mobilgeräten),
  • die Metadaten nach dem Export durch CMS, Bildkomprimierung oder Social-Plattform erhalten geblieben sind, viele Plattformen strippen IPTC/XMP beim Upload,
  • die C2PA-Signatur mit einem Viewer validierbar ist.

Beispiel: Sie kennzeichnen ein Bild korrekt mit IPTC-Metadaten, laden es aber bei Instagram hoch, die Plattform entfernt die Metadaten. Ergebnis: Nur noch das sichtbare Label trägt die Kennzeichnung. Genau darum ist die sichtbare Ebene für Deployer die verlässlichere. Ein „Datei prüfen"-Check zeigt Ihnen zuverlässig, was wirklich in der Datei steckt, vor und nach dem Upload.

Abhaken: ☐ Kennzeichnung technisch verifiziert (Stichprobe pro Kanal).

Schritt 6: Nachweis führen, das Kennzeichnungs-Register

Im Streitfall, etwa bei einer Abmahnung oder behördlichen Nachfrage, müssen Sie belegen können, dass und wann Sie gekennzeichnet haben. Legen Sie deshalb ein Kennzeichnungs-Register an, das je Asset dokumentiert:

  • SHA-256-Hash der gekennzeichneten Datei (eindeutiger Fingerabdruck)
  • Zeitstempel der Kennzeichnung
  • verwendete Kennzeichnungsart (Label / Metadaten / C2PA)
  • Export als CSV für die revisionssichere Ablage

Dieser Nachweis ist Ihre Absicherung im Beanstandungsfall. Welche Sanktionen im Ernstfall drohen, bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, lesen Sie unter AI-Act-Fristen und Bußgelder.

Abhaken: ☐ Nachweis-Register mit Hash & Zeitstempel angelegt.

Schritt 7: Prozess & Dokumentation verankern

Kennzeichnung ist keine Einmalaufgabe, sondern Teil jeder Content-Produktion. Damit sie dauerhaft mitläuft:

  • definieren Sie eine verantwortliche Rolle (wer prüft vor Veröffentlichung?),
  • integrieren Sie die Kennzeichnung fest in Ihren Content- und Freigabe-Workflow (z. B. als Pflicht-Schritt vor dem Go-live),
  • halten Sie eine interne Richtlinie als KI Kennzeichnung Vorlage schriftlich fest: welche Formulierung, welches Icon, welche Metadaten, wer gegenzeichnet.

Beispiel für eine Mini-Richtlinie: „Jedes KI-Bild erhält vor Veröffentlichung das EU-Icon fully AI-generated unten rechts, IPTC-Feld Digital Source Type = trainedAlgorithmicMedia sowie einen Eintrag im Register. Freigabe durch Marketing-Lead."

Abhaken: ☐ Kennzeichnung im Standard-Workflow dokumentiert und einer Rolle zugewiesen.

Vier Schritte automatisch erledigen

Die Schritte 3 bis 6 sind technisch, und genau die nehmen wir Ihnen ab. Das kostenlose Web-Tool auf ki-kennzeichnen.de kombiniert alles in einem Flow:

  • sichtbares EU-Label per Drag & Drop auf Bilder und Videos (offizielle Icon-Varianten),
  • maschinenlesbare Einbettung (IPTC/XMP, optional C2PA + unsichtbares Wasserzeichen),
  • „Datei prüfen" zur Verifikation, was wirklich in der Datei steckt,
  • ein Nachweis-Register mit SHA-256, Zeitstempel und CSV-Export,
  • Batch-Verarbeitung (bis zu 50 Dateien als ZIP), eigene Icon-Sets, Vorlagen und REST-API für die Automatisierung.

Damit haken Sie vier der sieben Schritte in wenigen Minuten ab, inklusive dem Nachweis, den rein clientseitige Label-Tools nicht bieten. Jetzt kostenlos KI-Inhalte kennzeichnen →

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich überhaupt kennzeichnen?

Wenn Sie KI-generierte Bilder, Videos, Audios oder Deepfakes veröffentlichen oder einen Chatbot betreiben, in aller Regel ja. Reine, nicht veröffentlichte interne Nutzung ist nicht betroffen. Nutzen Sie im Zweifel den Selbst-Check im Tool.

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht in Deutschland?

Die Pflichten aus Art. 50 KI-VO gelten EU-weit, und damit auch in Deutschland, ab dem 2. August 2026 (nicht 8. August). Die maschinenlesbare Markierung für Alt-Systeme wurde vorläufig auf den 2. Dezember 2026 aufgeschoben.

Wer muss kennzeichnen, ich oder das KI-Tool?

Beide, aber unterschiedlich: Der Provider (Tool-Hersteller) markiert Outputs maschinenlesbar (Abs. 2). Der Deployer (Sie als Nutzer) legt Deepfakes und bestimmte Texte sichtbar offen (Abs. 4). Als Unternehmen im Marketing sind Sie fast immer Deployer.

Nein. Die Kennzeichnung muss am Inhalt selbst erfolgen, am Bild, im Video oder direkt im Chatbot. Ein pauschaler Hinweis im Impressum genügt nicht.

Welche Formulierung ist zulässig?

Ein eindeutiger Hinweis wie „KI-generiert" oder „Mit KI erstellt". Vage Begriffe wie „Symbolbild", „Digital Art" oder „bearbeitet" reichen nicht aus.

Muss ich mit KI retuschierte Bilder kennzeichnen?

Reine Retusche (Farbkorrektur, kleine Ausbesserungen) löst in der Regel keine Pflicht aus. Sobald der Inhalt aber generativ erzeugt oder wesentlich verändert wird (hinzugefügte Objekte, ausgetauschter Hintergrund, Deepfake), greift die Kennzeichnungspflicht.

Reicht das KI-Label von Instagram oder TikTok für Art. 50 aus?

Nicht zwangsläufig. Plattform-Labels beruhen auf den AGB der Plattform und ersetzen die gesetzliche Pflicht aus der KI-VO nicht automatisch. Kennzeichnen Sie eigenständig, und prüfen Sie, ob Ihre Metadaten den Upload überstehen.

Sind die EU-Icons Pflicht?

Nein. Das offizielle EU-Icon-Set ist optional, aber empfohlen, weil es Wiedererkennbarkeit und Interoperabilität schafft. Sie dürfen auch einen klaren Text-Hinweis verwenden.

Was droht bei Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht?

Bußgelder bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Hinzu kommen mögliche Abmahnungen durch Wettbewerber. Details unter Strafe & Abmahnung.

Wie weise ich im Streitfall nach, dass ich korrekt gekennzeichnet habe?

Über ein Kennzeichnungs-Register mit SHA-256-Hash und Zeitstempel je Datei (Schritt 6). Das Tool auf ki-kennzeichnen.de erzeugt dieses Register automatisch und exportiert es als CSV.

Quellen

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 21. Juli 2026 wieder; der Digital Omnibus ist zu diesem Zeitpunkt vorläufig. Für Ihren konkreten Fall konsultieren Sie bitte rechtlichen Rat.

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