Aktualisiert am 19. August 2026

KI-Label platzieren: wo das EU-Icon im Bild sitzen muss

Stand: 19. August 2026

Die Pflicht ist geklärt, die Umsetzung nicht: Du weißt, dass dein KI-generiertes Creative eine sichtbare Kennzeichnung braucht. Offen bleibt die Frage, die im Layout entsteht. Wohin damit? Auf jedes Motiv unten rechts, egal was dort liegt? So klein wie möglich, damit die Anzeige nicht leidet? Und was machst du, wenn es nicht ein Bild ist, sondern dreihundert.

Dieser Beitrag beantwortet beides: was das Gesetz zur Platzierung wirklich verlangt und welche Regeln sich in der Praxis bewährt haben. Am Ende steht der Weg, das nicht mehr von Hand zu entscheiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Pixelvorgabe im Gesetz. Art. 50 EU AI Act schreibt weder Ecke noch Größe vor. Er verlangt, dass die Offenlegung klar und erkennbar ist, und zwar spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts.
  • „Klar und erkennbar" ist ein Maßstab, kein Freibrief. Ein Label, das im Beschnitt verschwindet, auf der Headline klebt oder bei 5 Prozent Bildbreite nicht mehr zu entziffern ist, erfüllt ihn nicht.
  • Die Ecke ist die richtige Antwort. Sie ist die Konvention für rechtliche Hinweise, stört das Motiv am wenigsten und ist die Stelle, an der Betrachter sie erwarten.
  • Kontrast entscheidet über Sichtbarkeit. Die offiziellen EU-Icons gibt es in Schwarz und Weiß, genau dafür.
  • Bei Serien zählt Konsistenz. Ein Label, das je Asset woanders sitzt, wirkt nachträglich draufgeklebt und macht die Prüfung im Zweifel schwerer.
  • Ab dem 2. August 2026 gilt die sichtbare Kennzeichnung nach Abs. 4 unmittelbar.

Was das Gesetz zur Platzierung sagt

Artikel 50 Abs. 4 der KI-Verordnung verpflichtet dich als Betreiber, offenzulegen, dass ein Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Der Gesetzestext nennt dafür eine Anforderung an die Art und Weise: Die Offenlegung muss klar und erkennbar erfolgen, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Wahrnehmung.

Was dort nicht steht, ist ebenso wichtig: keine Mindestgröße in Pixeln, keine vorgeschriebene Ecke, kein bestimmter Wortlaut. Die Verordnung beschreibt ein Ziel, nicht ein Layout. Die Icons, die die Europäische Kommission zur Kennzeichnung von KI-Inhalten bereitstellt, sind ein Angebot, das dieses Ziel erfüllbar macht, und sie sind frei nutzbar.

Für dich heißt das: Du hast Gestaltungsfreiheit, trägst aber die Beweislast. Im Streitfall zählt nicht, dass irgendwo ein Icon war, sondern ob ein durchschnittlicher Betrachter es ohne Anstrengung wahrnimmt. Genau daran solltest du deine Platzierung messen.

Fünf Regeln, die sich in der Praxis bewähren

1. Nimm eine Ecke, bevorzugt unten

Rechtliche Hinweise stehen in Ecken, und Betrachter suchen sie dort. Oben sitzen in fast jedem Werbemittel Headline und Logo, unten ist häufiger Fläche frei. Eine Ecke stört die Bildkomposition am wenigsten, weil dort selten das Hauptmotiv liegt.

Der Rand ist die zweite Wahl: Sind alle vier Ecken belegt, wandere an der Kante entlang zur nächsten ruhigen Stelle, statt ins Bild hinein zu rutschen. Ein Label in der Bildmitte liest sich wie ein Wasserzeichen und wirkt wie ein Fehler.

2. Halte Abstand zu allem, was Bedeutung trägt

Gesicht, Produktkante, Logo, Preis, Headline: Wo das Label auf einem dieser Elemente liegt, verliert die Anzeige und die Kennzeichnung gleich mit. Ein Icon, das halb auf einer fetten Schlagzeile sitzt, ist schlechter lesbar als eines, das drei Prozent weiter unten im leeren Hintergrund steht.

Plane außerdem den Beschnitt ein. Was in der Timeline quadratisch ausgespielt wird, verliert bei einem 9:16-Zuschnitt oben und unten Fläche. Sitzt dein Label ganz am Rand, kann es genau dort verschwinden. Ein paar Prozent Luft zur Kante lösen das.

3. Wähle die Variante nach dem Untergrund, nicht nach Gewohnheit

Die offiziellen EU-Icons kommen in einer schwarzen und einer weißen Variante. Das ist kein Designdetail, sondern der Grund, warum die Kennzeichnung auf einem dunklen Foto genauso lesbar ist wie auf weißem Grund. Schwarz auf dunklem Wasser ist keine Kennzeichnung, sondern ein Fleck.

Prüf die Stelle, an der das Icon liegt, nicht das Bild als Ganzes. Ein überwiegend helles Motiv kann genau in der gewählten Ecke einen dunklen Schatten haben.

4. Klein ist gut, zu klein ist unwirksam

Es gibt keine gesetzliche Mindestgröße, aber es gibt eine praktische: Das Icon muss auf dem Gerät erkennbar bleiben, auf dem der Inhalt konsumiert wird, und das ist ein Telefon. In unserer Arbeit mit Werbemitteln haben sich rund 8 bis 13 Prozent der Bildbreite als brauchbarer Korridor gezeigt. Darunter wird es auf einem Feed-Format schnell zu Grafik ohne Aussage, darüber dominiert es das Motiv.

Deckkraft ist der zweite Hebel. Die EU stellt auch Varianten mit 50 Prozent Transparenz bereit. Sie sind dezenter, und genau deshalb solltest du sie nur auf ruhigem, kontrastreichem Untergrund einsetzen.

5. Halte es über die Kampagne hinweg gleich

Wenn dreißig Anzeigen derselben Kampagne dreißig verschiedene Positionen haben, sieht das nicht nach Prozess aus, sondern nach Handarbeit unter Zeitdruck. Für die Marke ist das unruhig, für einen späteren Nachweis ist es unnötig kompliziert. Leg die Platzierung einmal fest, halte sie in einer Vorlage und weiche nur ab, wenn ein Motiv es erzwingt.

Die vier häufigsten Fehler

Das Label liegt im Beschnitt. Klassiker bei Ausspielung in mehreren Seitenverhältnissen. Prüf die Kennzeichnung in jedem Format, das tatsächlich läuft, nicht nur im Master.

Das Label steht auf der Headline. Passiert immer dann, wenn eine feste Position auf ein Layout trifft, das sie nicht vorgesehen hat. Genau hier lohnt sich der Blick pro Motiv statt pro Kampagne.

Falsche Variante. Schwarz auf dunkel, weiß auf hell. Der häufigste Grund: Die Position wurde einmal gesetzt und die Farbe nie wieder angefasst.

Nur maschinenlesbar markiert. Die XMP/IPTC-Markierung ist wichtig, deckt aber die Anbieterpflicht aus Abs. 2 ab. Die sichtbare Kennzeichnung als Verbreiter nach Abs. 4 ersetzt sie nicht, zumal Plattformen Metadaten beim Upload regelmäßig entfernen.

Wenn es nicht ein Bild ist, sondern dreihundert

Für ein einzelnes Motiv ist die Platzierung eine Minute Arbeit. Für einen Produktkatalog, einen Ad-Batch oder eine laufende Creative-Pipeline ist sie ein Prozess. Zwei Wege funktionieren.

Vorlagen. Du legst Position, Größe, Variante und Textzusatz einmal fest und wendest sie auf jeden Auftrag an. Das ist der richtige Weg für Serien, die sich optisch gleichen, etwa Packshots vor immer demselben Hintergrund.

Automatische Platzierung. Bei Motiven, die sich stark unterscheiden, ist eine feste Position zwangsläufig manchmal falsch. Genau dafür haben wir die automatische Platzierung gebaut. Ein Vision-Modell sieht sich jedes Bild vor dem Rendern an und entscheidet drei Dinge: wo das Label sitzt, wie groß es ist und ob die helle oder die dunkle Variante trägt.

Die Regeln aus diesem Beitrag sind dabei nicht Empfehlung, sondern Leitplanke. Das Modell wird auf die Ecken gelenkt und verlässt sie nur, wenn alle vier belegt sind. Der Punkt wird technisch im Randbereich gehalten, damit eine Entscheidung nie in der Bildmitte landen kann. Die Größe ist nach unten und oben begrenzt, damit die Kennzeichnung erkennbar bleibt und das Motiv nicht dominiert. Und die Farbvariante folgt der Helligkeit genau der Stelle, die gewählt wurde. Was das Modell nicht darf: ein Label hinzufügen, ein anderes Icon wählen oder sonst etwas an deinen Einstellungen ändern. Liefert es keine brauchbare Antwort, bleibt schlicht die Platzierung stehen, die du mitgeschickt hast.

Die Funktion läuft über die API, ist als Beta gekennzeichnet und Teil von Enterprise. Sie nutzt euren eigenen Modell-Zugang, die Analyse läuft also über euren Account. Die technischen Details stehen in der API-Dokumentation.

Häufige Fragen

Schreibt der EU AI Act eine bestimmte Position für das KI-Label vor?

Nein. Art. 50 verlangt eine klare und erkennbare Offenlegung spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts, nennt aber weder Ecke noch Größe noch Wortlaut. Die Freiheit in der Gestaltung bedeutet allerdings, dass du im Zweifel begründen musst, warum deine Umsetzung klar und erkennbar war.

Wie groß muss das EU-Icon sein?

Eine gesetzliche Mindestgröße gibt es nicht. Praktisch bewährt sich ein Korridor von rund 8 bis 13 Prozent der Bildbreite, weil das Icon auf einem Telefon erkennbar bleiben muss. Entscheidend ist nicht der Prozentwert, sondern ob ein Betrachter es ohne Anstrengung wahrnimmt.

Darf ich die transparente Variante des Icons nehmen?

Ja, die EU stellt Varianten mit 50 Prozent Transparenz bereit. Setz sie auf ruhigem Untergrund mit klarem Kontrast ein. Auf einem unruhigen Foto verliert ein halbtransparentes Icon so viel Lesbarkeit, dass die Kennzeichnung ihren Zweck verfehlt.

Muss das Label auf jedem Format einer Kampagne sitzen?

Ja. Jedes ausgespielte Creative ist ein eigener Inhalt, der die Kennzeichnung tragen muss. Achte besonders auf Zuschnitte: Ein Label, das im 1:1-Master perfekt sitzt, kann im 9:16-Schnitt abgeschnitten sein.

Was passiert bei der automatischen Platzierung, wenn das Modell danebenliegt?

Es kann nur innerhalb fester Grenzen danebenliegen. Der Punkt bleibt im Randbereich, die Größe bleibt im erlaubten Korridor und das Icon bleibt das, das du gewählt hast. Kommt gar keine brauchbare Antwort zurück, wird die Platzierung aus deiner Anfrage verwendet, der Auftrag schlägt nicht fehl.

Ersetzt die automatische Platzierung die Prüfung durch einen Menschen?

Nein. Sie nimmt dir die Entscheidung pro Motiv ab, nicht die Verantwortung. Bei einer Kampagne, an der viel hängt, schau dir die fertigen Assets an, so wie du es bei jedem anderen automatisierten Schritt in der Produktion auch tun würdest.

Und jetzt?

Wenn du einzelne Bilder kennzeichnest, reicht die Ecke, der Kontrast und ein Blick auf das Ergebnis. Das geht direkt im Werkzeug, kostenlos und ohne Konto. Wenn du in Serie produzierst, leg die Platzierung in einer Vorlage fest und lass bei uneinheitlichen Motiven die automatische Platzierung entscheiden.

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