Über KI-Kennzeichnung
Stand: 21. Juli 2026
Ein kostenloses Werkzeug, damit Sie KI-Inhalte rechtssicher und ohne Aufwand kennzeichnen können.
KI-Kennzeichnung ist ein kostenloses Web-Tool, mit dem Sie KI-generierte Bilder, Videos, Audio- und Textinhalte so kennzeichnen, wie es der EU AI Act ab dem 2. August 2026 verlangt. Sie platzieren das offizielle, von der Europäischen Kommission bereitgestellte EU-Icon auf Ihrer Datei, ergänzen auf Wunsch einen sichtbaren Hinweis wie „KI-generiert" und hinterlegen die Kennzeichnung zusätzlich maschinenlesbar in den Metadaten (IPTC/XMP, optional C2PA und ein unsichtbares Wasserzeichen). Auf Wunsch dokumentieren wir jede Kennzeichnung in einem Nachweis-Register mit SHA-256-Prüfsumme und Zeitstempel, das Sie als CSV exportieren können.
Wer dahintersteht
KI-Kennzeichnung ist ein Angebot von Scalemaker, gegründet von Simon Schaefer, Johannes Hoser, Fabian Giessler. Wir sind ein Team aus dem Bereich Marketing-Technologie und E-Commerce. Wir haben das Tool gebaut, weil wir dieselbe Frage hatten wie viele D2C-Marken, Agenturen und Marketing-Teams: Wie kennzeichnet man KI-Inhalte konkret, ohne jede Datei manuell in Bildbearbeitungsprogrammen anfassen zu müssen? Bestehende Lösungen liefen rein im Browser und ohne belastbaren Nachweis. Also haben wir ein Tool mit echtem Backend, prüfbarem Register und Schnittstelle (API) gebaut.
Woran wir uns orientieren
Wir erfinden keine Regeln, sondern setzen die offiziellen Vorgaben um. Grundlage sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) sowie die dazugehörigen Leitlinien und das Icon-Set der Europäischen Kommission. Alle relevanten Quellen verlinken wir offen, damit Sie jede Aussage selbst nachprüfen können.
Was wir ausdrücklich nicht sind
Wir sind keine Anwaltskanzlei und leisten keine Rechtsberatung. Unsere Inhalte erklären die Rechtslage nach bestem Wissen und mit Quellenangabe, ersetzen aber keine individuelle rechtliche Prüfung Ihres konkreten Falls. Bei rechtlicher Unsicherheit wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Transparenz in eigener Sache
Das Tool ist kostenlos. Wenn wir die Finanzierung, künftige kostenpflichtige Funktionen oder Verbindungen zu anderen Scalemaker-Produkten erwähnen, kennzeichnen wir das offen. Wenn wir etwas nicht sicher wissen, schreiben wir das dazu, statt es zu glätten.
Warum Sie diesen Informationen vertrauen können
Wir behandeln ein Rechtsthema. Deshalb legen wir offen, woher unsere Informationen stammen, wie aktuell sie sind und wie wir arbeiten. Wir stützen uns auf Primärquellen der EU und den Verordnungstext selbst, nicht auf Hörensagen. Jede zentrale Aussage können Sie hier nachprüfen:
- Verordnungstext, Artikel 50 (Transparenzpflichten)
- EU-Zeitplan zur Umsetzung des AI Act
- Leitlinien der EU-Kommission zu den Transparenzpflichten
- Offizielles EU-Icon-Set zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Die wichtigsten Fakten, auf die wir uns stützen
- Stichtag: Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 EU AI Act gelten ab dem 2. August 2026 (24 Monate nach Inkrafttreten am 1. August 2024). Der teilweise kursierende „8. August" ist falsch.
- Wer ist betroffen? Anbieter (Provider) müssen synthetische Ausgaben maschinenlesbar markieren (Abs. 2), Betreiber (Deployer) müssen Deepfakes sichtbar offenlegen sowie KI-Texte zu Themen öffentlichen Interesses (Abs. 4). Für D2C-, E-Commerce- und Marketing-Teams gilt in der Regel die Betreiber-Pflicht.
- Offizielle Icons sind optional. Die EU-Kommission stellt ein optionales Icon-Set bereit. Die Kennzeichnungspflicht selbst besteht; die Nutzung genau dieser Icons ist freiwillig.
- Mögliche Sanktionen: bis zu 15 Mio. Euro bzw. 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
- Ein laufender Vorbehalt (Digital Omnibus, Stand Mai 2026, vorläufig): Die maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2 soll für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, bis zum 2. Dezember 2026 aufgeschoben werden. Der Kern-Stichtag 2. August 2026 bleibt bestehen; die sichtbare Betreiber-Kennzeichnung (Absatz 4) und die Chatbot-Offenlegung sind nicht verschoben.
Unsere Methodik
- Primärquelle vor Sekundärquelle. Wir zitieren zuerst den Verordnungstext und amtliche EU-Quellen, dann Einordnung Dritter.
- Fakt und Einschätzung getrennt. Was Gesetz ist, steht getrennt von dem, was wir als praktische Empfehlung einordnen.
- Im Zweifel weglassen. Wo wir eine Rechtsfrage nicht belastbar beantworten können, behaupten wir nichts, sondern sagen es offen.
Rechtlicher Hinweis
Keine Rechtsberatung. Die Inhalte auf ki-kennzeichnen.de und die Ergebnisse des Tools dienen der allgemeinen Information und Orientierung zu den Transparenz- und Kennzeichnungspflichten der EU-KI-Verordnung (AI Act). Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle Prüfung Ihres konkreten Einzelfalls durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Verantwortlich für die Inhalte nach § 18 Abs. 2 MStV: Johannes Hoser. Die vollständige Anbieterkennzeichnung finden Sie im Impressum.