Aktualisiert am 15. Juli 2026 · Redaktionell verantwortlich: Johannes Hoser (Scalemaker)
Das EU KI Kennzeichnung Icon: Bedeutung, Download & Nutzung 2026
Stand: 21. Juli 2026
Wer KI-generierte Bilder, Videos oder Texte veröffentlicht, sucht spätestens zum Stichtag 2. August 2026 nach einer sauberen, standardisierten Kennzeichnung. Genau hier setzt das EU KI Kennzeichnung Icon an: Die Europäische Kommission stellt ein offizielles, kostenloses Icon-Set bereit, mit dem sich KI-Inhalte einheitlich und wiedererkennbar markieren lassen. Dieser Beitrag erklärt, was die einzelnen EU-Icons bedeuten, wo Sie die Vorlagen als SVG und PNG herunterladen, wie Sie sie rechtssicher platzieren, und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Optional, nicht Pflicht: Die EU-Icons sind ein offizielles Angebot der EU-Kommission. Verpflichtend ist die Kennzeichnung als solche (Art. 50 EU AI Act), nicht dieses konkrete Symbol.
- Drei Varianten: Basic (neutraler KI-Hinweis), fully AI-generated (vollständig KI-erzeugt) und partially AI-modified (teilweise KI-bearbeitet), jeweils als SVG und PNG.
- Sichtbar reicht nicht immer: Als Deployer (z. B. Deepfake offenlegen) genügt das sichtbare Icon; als Provider synthetischer Inhalte muss zusätzlich maschinenlesbar markiert werden (IPTC/XMP, C2PA, Wasserzeichen).
- Richtig platzieren: Am Inhalt selbst, in ausreichender Größe, mit Kontrast, plus kurzem Textzusatz „KI-generiert", nicht im Footer verstecken.
- Stichtag bleibt: Art. 50 gilt ab 2. August 2026. Verstöße können bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes kosten.
- Nur offizielle Quelle nutzen: digital-strategy.ec.europa.eu.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das EU KI Kennzeichnung Icon?
- Die drei Varianten im Detail
- Sind die EU-Icons Pflicht?
- Download: SVG oder PNG?
- Korrekte Platzierung: Größe, Kontrast, Position
- Anleitung: Icon in 5 Schritten anwenden
- Grenzfälle aus der Praxis
- Dos und Donts
- EU-Icon per Drag & Drop hinzufügen
- Häufige Fragen (FAQ)
Was ist das EU KI Kennzeichnung Icon?
Im Rahmen der Transparenzpflichten des EU AI Act stellt die Europäische Kommission ein visuelles Icon-Set bereit, das Nutzern auf einen Blick signalisiert: Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mit künstlicher Intelligenz erzeugt. Ziel ist eine europaweit einheitliche Bildsprache, statt dass jede Website ihr eigenes „KI"-Zeichen bastelt und Verbraucher jedes Mal neu raten müssen.
Das EU KI Kennzeichnung Icon ist damit die visuelle Entsprechung zu einer abstrakten Rechtspflicht: Art. 50 verlangt, dass KI-Inhalte klar erkennbar sind, die Icons liefern die fertige Form dafür. Sie sind bewusst schlicht gehalten, funktionieren in Hell- und Dunkel-Versionen und lassen sich vom Website-Favicon bis zum Video-Overlay in jeder Größe einsetzen.
Wichtig zum Einordnen: Das Icon ist ein Werkzeug für die sichtbare Kennzeichnung gegenüber Menschen. Es ersetzt bei Anbietern nicht die maschinenlesbare Markierung, die Plattformen und Prüf-Tools auslesen. Wie diese beiden Ebenen zusammenspielen, erklärt der Beitrag zu C2PA, IPTC und Wasserzeichen.
Die drei Varianten im Detail
Das Set umfasst drei Grundvarianten. Die Unterscheidung ist nicht kosmetisch, sondern entscheidet darüber, wie ehrlich Sie den Entstehungsgrad eines Inhalts abbilden:
| Variante | Bedeutung | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Basic | Neutraler KI-Hinweis, ohne Angabe des Grades | Allgemeine Markierung, wo eine Differenzierung nicht nötig oder nicht sinnvoll ist |
| Fully AI-generated | Vollständig KI-generiert | Ein per Midjourney, DALL·E, Sora o. Ä. komplett neu erzeugtes Bild oder Video |
| Partially AI-modified | Teilweise KI-bearbeitet | Ein reales Foto/Video, das per generativer KI verändert, ergänzt oder erweitert wurde |
Jede dieser Varianten wird in Hell- und Dunkel-Ausführungen sowie sowohl als SVG (verlustfrei skalierbar) als auch als PNG (pixelbasiert, für schnelle Einbindung) bereitgestellt. So finden Sie für jeden Hintergrund und jede Ausgabegröße eine passende AI-generated-Icon-Vorlage.
Die Trennung zwischen „vollständig generiert" und „teilweise bearbeitet" ist besonders im E-Commerce und Marketing relevant. Wo genau die Grenze zwischen bloßer Retusche und kennzeichnungspflichtiger generativer Veränderung verläuft, lesen Sie im Beitrag KI-Bilder richtig kennzeichnen.
Sind die EU-Icons Pflicht?
Nein, und das ist das häufigste Missverständnis. Verpflichtend ist die Kennzeichnung als solche, nicht dieses spezielle Symbol. Konkret verlangt Art. 50 EU AI Act zwei Dinge:
- Art. 50 Abs. 4 (Deployer): Wer einen Deepfake veröffentlicht, muss sichtbar offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Gleiches gilt für KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Für erkennbare Kunst, Satire oder Fiktion gilt ein leichterer Standard.
- Art. 50 Abs. 2 (Provider): Wer KI-Systeme bereitstellt, die synthetische Bild-, Audio-, Video- oder Textinhalte erzeugen, muss deren Ausgaben maschinenlesbar als KI-erzeugt markieren, „wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig, soweit technisch machbar".
Die grafische Form dieser Kennzeichnung schreibt die Verordnung nicht vor. Die EU-Icons sind also ein Angebot, kein Zwang. Für die meisten D2C-, E-Commerce- und Marketing-Teams gilt: Sie sind in der Rolle des Deployers und schulden eine sichtbare, klar erkennbare Offenlegung. Welche Pflichten genau an welcher Rolle hängen, entwirrt der Beitrag Provider- und Deployer-Pflichten.
Trotz Freiwilligkeit sprechen drei Gründe klar für die Icons:
- Wiedererkennbarkeit: Nutzer lernen ein einheitliches Symbol schneller als tausend individuelle Hinweise.
- Rechtliche Robustheit: Ein offizielles EU-Icon plus Textzusatz erfüllt die Anforderung „klar erkennbar" nachweisbar besser als ein kryptisches Eigenzeichen.
- Professionalität: Das Set signalisiert, dass Sie die Vorgaben kennen und ernst nehmen.
Verschiebt der „Digital Omnibus" den Stichtag?
Ein wichtiger Zwischenstand: Das vorläufige Digital-Omnibus-Paket (Stand Mai 2026) sieht vor, die maschinenlesbare Markierungspflicht (Abs. 2) für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, bis zum 2. Dezember 2026 aufzuschieben. Der Kern-Stichtag 2. August 2026 bleibt jedoch bestehen, und die sichtbare Deployer-Kennzeichnung nach Abs. 4 wird nicht verschoben. Für das sichtbare EU-Icon ändert sich also nichts. Details zu allen Fristen finden Sie im Beitrag AI-Act-Fristen und Bußgelder.
Download: SVG oder PNG?
Die Icons stammen aus einer verlässlichen Quelle: der Website der Europäischen Kommission. Laden Sie sie bitte nur dort herunter, um Fälschungen oder veraltete Versionen zu vermeiden.
- Offizielle Quelle: EU-Icons for labelling AI-generated content (digital-strategy.ec.europa.eu)
Dort finden Sie das komplette Paket, Basic, fully AI-generated und partially AI-modified, jeweils in SVG und PNG. Welches Format Sie nehmen, hängt vom Einsatzort ab:
| Format | Stärke | Wann verwenden |
|---|---|---|
| SVG | Verlustfrei skalierbar, per CSS einfärbbar, winzige Dateigröße | Websites, Design-Systeme, überall wo scharfe Kanten und Flexibilität zählen |
| PNG | Universell kompatibel, direkt in Bilder einbrennbar | CMS ohne SVG-Support, Social-Media-Grafiken, fest in Bild/Video gebrannte Labels |
Für Webseiten empfehlen wir beim KI-Icon-Download grundsätzlich die SVG-Dateien: Sie bleiben bei jeder Größe gestochen scharf. PNG ist praktisch, wenn Ihr System kein SVG unterstützt oder Sie das Icon fest in ein Bild oder einen Videoframe einbrennen möchten.
Korrekte Platzierung: Größe, Kontrast, Position
Ein Icon nützt nur, wenn es tatsächlich wahrgenommen wird. „Klar erkennbar" ist die entscheidende gesetzliche Vorgabe. Halten Sie sich an drei Grundregeln:
1. Größe. Das Label muss lesbar sein, ohne heranzoomen zu müssen. Als Faustwert eignen sich etwa 24-48 px Kantenlänge im Web bzw. eine Größe, die auch auf dem Smartphone erkennbar bleibt. Bei Bildern gilt: lieber etwas zu groß als zu klein.
2. Kontrast. Wählen Sie die Icon-Variante (hell/dunkel) so, dass sie sich vom Hintergrund abhebt. Ein weißes Icon auf hellem Himmel verschwindet, nutzen Sie dann die dunkle Version oder hinterlegen Sie das Icon mit einer halbtransparenten Fläche.
3. Position. Etabliert hat sich die untere rechte oder untere linke Ecke des Bildes bzw. Videoframes. Das Label gehört an den Inhalt selbst, nicht versteckt ins Impressum oder in den Footer. Bei Videos sollte der Hinweis am Anfang und idealerweise dauerhaft oder wiederkehrend sichtbar sein, Details dazu im Beitrag KI-Videos richtig kennzeichnen.
Ergänzen Sie das Icon nach Möglichkeit um einen kurzen Textzusatz wie „KI-generiert" oder „Mit KI erstellt". Bild und Wort zusammen sind eindeutiger als ein Symbol allein.
Anleitung: Icon in 5 Schritten anwenden
- Grad bestimmen. Ist der Inhalt vollständig KI-erzeugt, teilweise bearbeitet oder soll er neutral markiert werden? Danach richtet sich die Variante (fully / partially / basic).
- Variante & Format wählen. Passende Hell-/Dunkel-Version und SVG oder PNG aus dem offiziellen Paket auswählen.
- Platzieren. Icon in eine untere Ecke setzen, 24-48 px, mit ausreichend Kontrast; bei Bedarf halbtransparente Unterlegung.
- Textzusatz ergänzen. „KI-generiert" o. Ä. direkt daneben oder darunter.
- Als Provider zusätzlich maschinenlesbar markieren. Metadaten (IPTC/XMP), optional C2PA-Signatur und/oder Wasserzeichen einbetten.
Für wiederkehrende Prozesse lohnt sich eine KI-Kennzeichnungs-Checkliste, die diese Schritte fest im Publishing-Workflow verankert.
Grenzfälle aus der Praxis
- Produktfoto mit KI-Freisteller/Hintergrund: Wurde nur der Hintergrund per generativer KI ersetzt, ist das eine teilweise Modifikation → partially AI-modified. Für Marktplätze siehe KI-Produktbilder für Amazon & eBay kennzeichnen.
- KI-Model in einer Werbeanzeige: Ein komplett synthetisch erzeugtes „Testimonial" ist vollständig KI-generiert, und in Ads oft heikel. Mehr dazu unter KI-Werbung auf Meta & Instagram.
- Reines Upscaling / Rauschentfernung: Klassische, nicht generative Bildverbesserung fällt in der Regel nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Sobald Inhalte generativ hinzukommen, greift sie.
- KI-Text im Blog: Ob und wie KI-Texte kennzeichnungspflichtig sind, hängt vom öffentlichen Interesse und der redaktionellen Prüfung ab, nachzulesen unter ChatGPT-Texte kennzeichnen.
- Deepfake einer realen Person: Immer sichtbar offenlegen. Der Sonderfall ist ausführlich unter Deepfake-Kennzeichnung beschrieben.
Dos und Donts
Do:
- Icon direkt am Inhalt platzieren (Bild, Videoframe).
- Passende Variante wählen: „fully AI-generated" für komplett erzeugte Inhalte, „partially AI-modified" für bearbeitete Realaufnahmen.
- Auf ausreichenden Kontrast und Größe achten (24-48 px).
- Bei Anbieterpflichten das sichtbare Label mit maschinenlesbarer Markierung kombinieren.
- Icons nur aus der offiziellen EU-Quelle verwenden.
Dont:
- Das Icon nicht verzerren, einfärben oder umgestalten, sodass es unkenntlich wird.
- Kennzeichnung nicht ausschließlich im Footer/Impressum verstecken.
- „Symbolbild", „Digital Art" oder ähnliche Umschreibungen reichen nicht als KI-Kennzeichnung.
- Sich nicht allein auf Plattform-Labels von Instagram, TikTok & Co. verlassen, deren AGB-Markierung erfüllt nicht die gesetzliche Pflicht aus Art. 50.
- Das Icon nicht so klein setzen, dass es faktisch übersehen wird.
EU-Icon per Drag & Drop auf Ihre Inhalte anwenden
Das Icon herunterzuladen ist der eine Schritt, es sauber auf Dutzende Bilder oder Videos zu bringen, der andere. Genau dafür gibt es unser kostenloses Tool KI-Kennzeichnung: Ziehen Sie Ihre Datei per Drag & Drop hinein, platzieren Sie das offizielle EU-Icon (optional mit Textzusatz „KI-generiert") an der gewünschten Position, und laden Sie das gekennzeichnete Bild oder Video direkt wieder herunter.
Zusätzlich schreibt das Tool auf Wunsch die maschinenlesbaren Metadaten (IPTC/XMP, optional C2PA und ein unsichtbares Wasserzeichen), erzeugt einen Nachweis im Compliance-Register (SHA-256-Hash, Zeitstempel, CSV-Export), verarbeitet ganze Batches (bis zu 50 Dateien als ZIP) und bietet eine REST-API für die Automatisierung. So decken Sie sichtbares Label und technische Markierung in einem Durchgang ab, inklusive prüffähigem Nachweis.
→ Jetzt EU-Icon per Drag & Drop hinzufügen, kostenlos, ohne Anmeldung, direkt im Browser.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich die EU-Icons ab dem 2. August 2026 verwenden?
Nein. Ab dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 EU AI Act, aber nicht die Pflicht, genau dieses Icon-Set zu nutzen. Verpflichtend ist, dass KI-Inhalte klar erkennbar bzw. maschinenlesbar markiert sind. Die offiziellen EU-Icons sind die naheliegendste, aber optionale Umsetzung.
Ab wann gelten die Kennzeichnungspflichten?
Art. 50 EU AI Act gilt ab dem 2. August 2026 (24 Monate nach Inkrafttreten am 1. August 2024). Nach dem vorläufigen Digital-Omnibus-Paket kann die maschinenlesbare Markierung für vor diesem Datum in Verkehr gebrachte Systeme bis zum 2. Dezember 2026 aufgeschoben werden; der Kern-Stichtag und die sichtbare Deployer-Pflicht bleiben.
Wo bekomme ich die offiziellen EU-Icons als SVG oder PNG?
Auf der Website der Europäischen Kommission unter digital-strategy.ec.europa.eu (Seite „EU-Icons for labelling AI-generated content"). Dort erhalten Sie alle Varianten kostenlos als SVG und PNG. Von inoffiziellen Downloads ist abzuraten.
Welches Icon nutze ich für „vollständig KI-generiert" vs. „teilweise KI-bearbeitet"?
Für komplett von KI erzeugte Inhalte verwenden Sie „fully AI-generated". Wurde ein reales Foto oder Video lediglich mit generativer KI verändert oder ergänzt, nutzen Sie „partially AI-modified". Das neutrale Basic-Icon eignet sich, wenn keine Differenzierung nötig ist.
Wer muss kennzeichnen, ich als Shop-Betreiber oder das KI-Tool?
Beide, aber unterschiedlich. Der Provider (das KI-System) muss die Ausgaben maschinenlesbar markieren (Abs. 2). Der Deployer, etwa Sie als Shop- oder Marketing-Team, muss Deepfakes und bestimmte Inhalte sichtbar offenlegen (Abs. 4). Für die meisten Marketing-Anwender ist die Deployer-Rolle maßgeblich.
Muss ich das Icon zusätzlich mit Text kennzeichnen?
Rechtlich vorgeschrieben ist eine klar erkennbare Kennzeichnung. Ein Icon plus kurzer Textzusatz wie „KI-generiert" ist jedoch eindeutiger und empfehlenswert, besonders dort, wo das Symbol allein missverständlich sein könnte.
Reicht das EU-Icon aus, oder brauche ich auch eine maschinenlesbare Markierung?
Als Deployer, der einen Deepfake offenlegt, genügt die sichtbare Kennzeichnung (Abs. 4). Als Provider synthetischer Inhalte müssen Sie zusätzlich maschinenlesbar markieren (Abs. 2), z. B. per IPTC/XMP (DigitalSourceType), C2PA oder Wasserzeichen. In der Praxis ist die Kombination aus sichtbarem Icon und maschinenlesbarer Markierung die sicherste Lösung.
Wo platziere ich das Icon auf einem Bild?
Direkt am Inhalt, idealerweise in einer der unteren Ecken, in ausreichender Größe (24-48 px) und mit gutem Kontrast. Nicht im Footer oder Impressum verstecken, die Kennzeichnung muss beim Betrachten des Inhalts selbst sichtbar sein.
Was droht, wenn ich KI-Inhalte gar nicht kennzeichne?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten des EU AI Act können mit Bußgeldern von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Hinzu kommen mögliche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Details unter KI-Kennzeichnung: Strafe & Abmahnung.
Das EU KI Kennzeichnung Icon macht die Markierung von KI-Inhalten einfach, einheitlich und professionell, ohne dass Sie eigene Symbole entwerfen müssen. Kombiniert mit einem klaren Textzusatz und, wo als Anbieter gefordert, einer maschinenlesbaren Markierung sind Sie für den Stichtag am 2. August 2026 gut aufgestellt. Einen vollständigen Überblick über Fristen, Rollen und Pflichten bietet unser Hub-Beitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act. Begriffe zum Nachschlagen finden Sie im KI-Kennzeichnung-Glossar.
Quellen
- Europäische Kommission, EU-Icons for labelling AI-generated content: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content
- Europäische Kommission, Guidelines on transparency obligations (Art. 50): https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems
- Artificial Intelligence Act, Article 50: https://artificialintelligenceact.eu/article/50/
- EU AI Act Service Desk, Timeline of implementation: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/timeline/timeline-implementation-eu-ai-act
- Sidley/Data Matters, EU AI Act transparency obligations: preparing for compliance by 2 August 2026: https://datamatters.sidley.com/2026/06/24/eu-ai-act-transparency-obligations-preparing-for-compliance-by-2-august-2026/
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall konsultieren Sie bitte rechtlichen Rat.