Aktualisiert am 19. Juli 2026 · Redaktionell verantwortlich: Johannes Hoser (Scalemaker)
KI Produktbilder auf Amazon kennzeichnen: Was 2026 Pflicht wird
Wenn Sie KI Produktbilder auf Amazon kennzeichnen oder auf eBay, Otto, Kaufland und Etsy einstellen, stehen Sie ab 2026 vor zwei Regelwerken gleichzeitig: den Richtlinien der Plattform und dem EU AI Act. Beide verlangen Transparenz, sobald Ihre Listing-Fotos ganz oder teilweise mit generativer KI erstellt wurden, doch sie greifen an unterschiedlichen Stellen. Der zentrale Stichtag ist der 2. August 2026: Ab diesem Datum gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage marktplatzgenau ein, erklärt das praktische Metadaten-Problem beim Upload und zeigt, wie Sie als Händler das Abmahnrisiko sauber ausschließen, auch bei Hunderten von SKUs. Stand: 21. Juli 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 2. August 2026 gilt Art. 50 EU AI Act. Als Amazon-, eBay-, Otto-, Kaufland- oder Etsy-Händler sind Sie fast immer Deployer und müssen realistisch wirkende KI-Produktbilder sichtbar offenlegen.
- Zwei Regelwerke gelten parallel: die Plattform-AGB (Vertragsrecht) und das Gesetz (öffentlich-rechtlich). Richten Sie sich nach dem strengeren Maßstab.
- Metadaten allein reichen nicht: Marktplätze komprimieren und konvertieren Bilder beim Upload neu, IPTC/XMP, C2PA-Manifeste und unsichtbare Wasserzeichen gehen dabei häufig verloren.
- Sie brauchen zwei Dinge: ein sichtbares Label im Bild plus Hinweis im Listing, und einen eigenen Nachweis (Register mit SHA-256-Prüfsummen).
- Reales Risiko ist für Händler weniger die Behördenstrafe (bis 15 Mio. € / 3 % Umsatz) als die schnelle, kostenpflichtige wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
- Der Digital Omnibus verschiebt nur die maschinenlesbare Markierung für Alt-Systeme auf den 2. Dezember 2026, die sichtbare Deployer-Pflicht (Abs. 4) bleibt beim 2. August 2026.
Inhalt
- Zwei Regelwerke: Plattformregeln und Gesetz
- Was der EU AI Act ab dem 2. August 2026 verlangt
- Marktplatz für Marktplatz: Amazon, eBay, Otto, Kaufland, Etsy
- Das Metadaten-Problem beim Upload
- Abmahnrisiko für Händler: Wo die Gefahr real ist
- Grenzfälle: Wann Sie kennzeichnen müssen, und wann nicht
- Schritt-für-Schritt: Ganzen Katalog rechtssicher kennzeichnen
- Checkliste für Marktplatz-Händler
- FAQ
Zwei Regelwerke: Plattformregeln und Gesetz
Für Marketplace-Händler ist die zentrale Erkenntnis: Plattform-Richtlinien und Gesetz bestehen nebeneinander und ersetzen sich nicht gegenseitig. Wer nur die AGB einer Plattform erfüllt, ist nicht automatisch gesetzeskonform, und umgekehrt.
| Kriterium | Plattformregeln (Amazon, eBay, Otto …) | EU AI Act (Art. 50) |
|---|---|---|
| Rechtsnatur | Vertragsrecht (AGB) | Öffentlich-rechtliche Pflicht |
| Gilt ab | laufend, jederzeit änderbar | 2. August 2026 |
| Geltungsraum | pro Plattform unterschiedlich | EU-weit einheitlich |
| Schutzzweck | Bildqualität, Wettbewerb der Plattform | Transparenz gegenüber Verbrauchern |
| Folge bei Verstoß | Listing-Sperre bis Kontosperrung | Bußgeld bis 15 Mio. € / 3 % Umsatz |
| Durchsetzung | Plattform selbst | Behörden + Abmahnung durch Wettbewerber |
Die Plattformregeln sind Vertragsrecht. Amazon, eBay und Co. dürfen in ihren Nutzungsbedingungen eigene Anforderungen an Produktbilder stellen, etwa dass das Hauptbild das reale Produkt vor weißem Hintergrund zeigen muss und nicht irreführend sein darf. Verstöße führen nicht zu einer Behördenstrafe, sondern zu Konsequenzen der Plattform: Unterdrückung des Listings, Reichweitenverlust, im Extremfall Kontosperrung. Diese Regeln ändern sich laufend und sind je nach Marktplatz unterschiedlich streng.
Das Gesetz, konkret Art. 50 EU AI Act, ist öffentlich-rechtliche Pflicht. Es gilt unabhängig davon, was in den AGB einer Plattform steht, und es gilt für Sie als Unternehmen, das die Inhalte einsetzt. Selbst wenn ein Marktplatz KI-Bilder theoretisch dulden würde, entbindet Sie das nicht von den gesetzlichen Transparenzpflichten.
Die praktische Konsequenz: Richten Sie sich nach dem strengeren der beiden Maßstäbe. Wer die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und zusätzlich die Plattform-Richtlinien beachtet, ist auf der sicheren Seite. Den grundsätzlichen Rahmen erklärt unser Leitfaden zur KI-Kennzeichnung im E-Commerce & Marketing; wer wissen will, ob und wie stark ihn die Pflicht überhaupt trifft, findet die Übersicht unter KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act.
Was der EU AI Act ab dem 2. August 2026 verlangt
Art. 50 EU AI Act unterscheidet zwei Rollen, und diese Unterscheidung entscheidet über Ihre konkreten Pflichten als Händler.
Provider (Anbieter), maschinenlesbare Markierung (Art. 50 Abs. 2): Wer ein KI-System bereitstellt, das synthetische Bild-, Audio-, Video- oder Textinhalte erzeugt, muss diese Ausgaben maschinenlesbar als KI-generiert markieren, etwa über IPTC/XMP-Metadaten, den C2PA-Standard oder Wasserzeichen. Die Markierung muss laut Verordnung „wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig, soweit technisch machbar" sein. Diese Pflicht trifft in erster Linie die Betreiber der Bildgeneratoren (z. B. Midjourney, OpenAI, Adobe Firefly), nicht den Händler.
Deployer (Anwender), sichtbare Offenlegung (Art. 50 Abs. 4): Wer KI-Inhalte einsetzt, muss Deepfakes sichtbar offenlegen; Gleiches gilt für KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Als D2C-Marke, Amazon-Seller oder eBay-Händler sind Sie in aller Regel Deployer. Ein realistisch wirkendes Produktfoto, das eine reale Szene vortäuscht und Kaufentscheidungen beeinflusst, fällt unter den Deepfake-Begriff der Transparenzpflicht. Für Kunst, Satire oder klar fiktionale Darstellungen gilt ein leichterer Standard, ein Verkaufsfoto zählt jedoch nicht dazu. Die genaue Abgrenzung der Rollen behandelt der Beitrag Provider vs. Deployer: Wer welche Pflichten hat.
Ein Detail aus dem sogenannten Digital Omnibus (vorläufiger Stand Mai 2026): Die maschinenlesbare Markierungspflicht (Abs. 2) für KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, wurde bis zum 2. Dezember 2026 aufgeschoben. Der Kern-Stichtag 2. August 2026 bleibt jedoch bestehen, und die sichtbare Deployer-Kennzeichnung (Abs. 4) wurde ausdrücklich nicht verschoben. Für Sie als Händler ändert der Aufschub daher nichts an der sichtbaren Kennzeichnungspflicht ab dem 2. August 2026.
Die offiziellen EU-Icons (verfügbar als SVG und PNG, u. a. in den Varianten „fully AI-generated" und „partially AI-modified") sind ein optionales Angebot der Kommission, nicht verpflichtend, aber praktisch, weil sie über Sprachgrenzen hinweg verständlich sind. Das zahlt sich gerade im grenzüberschreitenden Marktplatz-Verkauf aus. Bei Verstößen gegen den AI Act drohen Sanktionen von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Marktplatz für Marktplatz: Amazon, eBay, Otto, Kaufland, Etsy
Die gesetzliche Pflicht ist EU-weit einheitlich, die Plattformumgebung, in der Sie sie umsetzen, ist es nicht. Hier die praxisrelevanten Unterschiede.
Amazon. Amazon stellt hohe eigene Anforderungen an Produktbilder: Das Hauptbild muss das reale Produkt zeigen, keine irreführenden Zusätze, definierter Hintergrund. Wichtig ist, diese Bildrichtlinie nicht mit der Gesetzespflicht zu verwechseln: Auch ein bildtechnisch „sauberes" Amazon-Hauptbild muss gekennzeichnet werden, sobald es KI-generiert ist. Weil Amazon Bilder beim Upload aggressiv reskaliert und in eigene Formate überführt, ist ein sichtbares In-Image-Label hier besonders wichtig, Metadaten überleben den Prozess oft nicht.
eBay. eBay ist bei den Bildvorgaben liberaler und lässt mehr Gestaltungsspielraum. Genau das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Händler KI-Lifestyle-Bilder ohne Kennzeichnung einsetzen. Die gesetzliche Pflicht gilt auf eBay identisch, der liberalere AGB-Rahmen ist kein Freibrief.
Otto Market und Kaufland.de. Beide sind offene Marktplätze mit angebundenen Drittanbietern, die überwiegend über Middleware und PIM-Systeme (z. B. per CSV- oder API-Feed) beliefert werden. Bilder laufen hier meist automatisiert durch eine Verarbeitungspipeline, ein weiterer Punkt, an dem Metadaten verloren gehen können. Wer über einen Feed ausspielt, sollte die Kennzeichnung deshalb bereits an der Quelldatei (sichtbares Label eingebettet) erledigen, bevor der Feed die Plattform erreicht.
Etsy. Etsy lebt vom „handmade"- und Authentizitätsversprechen. KI-generierte Produktbilder stehen hier in besonderer Spannung zur Käufererwartung, die Reputations- und Irreführungsrisiken sind zusätzlich zur AI-Act-Pflicht erhöht. Kennzeichnen Sie hier eher großzügiger.
Über alle Plattformen hinweg gilt dasselbe Muster: unterschiedliche AGB, identische Gesetzeslage. Der gemeinsame Nenner ist ein sichtbares Label plus dokumentierter Nachweis, unabhängig davon, wie die jeweilige Plattform Ihre Datei nachträglich verarbeitet.
Das Metadaten-Problem: Warum Sie ein sichtbares Label brauchen
Hier liegt der eigentliche Kern für Marktplatz-Händler. Viele verlassen sich darauf, dass ihr KI-Tool die Bilder ohnehin in den Metadaten markiert. Das genügt auf Marktplätzen in der Praxis nicht.
Marktplätze strippen Metadaten. Wenn Sie ein Bild in ein Listing hochladen, verarbeitet die Plattform die Datei: Sie skaliert, komprimiert und konvertiert das Bild neu und erzeugt eigene Vorschaugrößen und WebP-Varianten. Bei diesem Prozess gehen IPTC/XMP-Felder, C2PA-Manifeste und teils auch unsichtbare Wasserzeichen häufig verloren. Das Bild, das Ihre Kundschaft am Ende sieht, trägt die maschinenlesbare Markierung dann nicht mehr.
Ein konkretes Beispiel: Sie generieren ein Lifestyle-Foto Ihrer Trinkflasche mit C2PA-Manifest und dem IPTC-Feld „DigitalSourceType: trainedAlgorithmicMedia". Beim Amazon-Upload wird die 4000-px-Datei auf mehrere Zielgrößen heruntergerechnet und als frisches JPEG/WebP ausgespielt, ohne Ihre Metadaten. Prüft eine Behörde oder ein Wettbewerber später das öffentlich sichtbare Bild, ist keine KI-Markierung mehr auffindbar. Ihr sauber markiertes Original nützt Ihnen dann nur, wenn Sie es separat aufbewahrt und dokumentiert haben.
Daraus folgen zwei praktische Konsequenzen:
Ein sichtbares Label ist unverzichtbar. Da man sich auf den Erhalt der Metadaten nicht verlassen kann, sollte die KI-Kennzeichnung als sichtbares Element ins Bild eingebettet sein, etwa ein dezentes EU-Icon oder ein Textzusatz in der Bildecke, ergänzt durch einen klaren Hinweis in der Artikelbeschreibung. Das erfüllt zugleich die sichtbare Offenlegungspflicht für Deployer und übersteht jede Neukomprimierung.
Sie brauchen einen eigenen Nachweis. Weil die Plattform die Datei verändert, sollten Sie unabhängig dokumentieren, welche Bilder Sie wann wie gekennzeichnet haben. Ein Compliance-Register mit Prüfsummen (z. B. SHA-256) belegt im Streitfall, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben, auch dann, wenn die hochgeladene Datei später keine Metadaten mehr trägt.
Kombinieren Sie also beides: die maschinenlesbare Markierung an der Quelldatei (für Nachweis und Standard-Konformität) und ein sichtbares Label plus schriftlichen Hinweis im Listing. Die technischen Grundlagen der maschinenlesbaren Markierung erläutern wir im Beitrag KI-Bilder rechtssicher kennzeichnen.
Abmahnrisiko für Händler: Wo die Gefahr real ist
Für Händler ist nicht primär die Behördenstrafe das unmittelbare Risiko, sondern die wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Nicht oder falsch gekennzeichnete KI-Produktfotos können als irreführende geschäftliche Handlung gewertet werden, etwa wenn ein KI-Bild ein Produkt schöner, in nicht existierenden Farbvarianten oder in einer Nutzungssituation zeigt, die real nicht stattfindet.
Abmahnungen gehen typischerweise von Wettbewerbern oder abmahnbefugten Verbänden aus und sind schnell und kostenpflichtig. Das Muster kennt man aus anderen E-Commerce-Themen (Widerrufsbelehrung, Grundpreisangabe, Datenschutz): Sobald eine neue Pflicht greift, entsteht erfahrungsgemäß erhöhte Abmahn-Aufmerksamkeit. Rund um den 2. August 2026 sollten Händler das Thema „Abmahnung KI-Produktfotos" daher ernst nehmen. Was im Ernstfall droht und wie Sie reagieren, lesen Sie unter KI-Kennzeichnung: Strafe & Abmahnung.
Besonders heikel wird es, wenn das KI-Bild vom tatsächlich gelieferten Produkt abweicht. Dann kommen neben der Transparenzpflicht auch klassische Irreführungs- und Gewährleistungsfragen ins Spiel. Erhaltene Retouren wegen „Bild weicht ab" sind zudem ein handfestes wirtschaftliches Problem. Grundregel: KI darf inszenieren, aber nicht täuschen, und die KI-Herkunft muss erkennbar bleiben.
Grenzfälle: Wann Sie kennzeichnen müssen, und wann nicht
Nicht jede digitale Bearbeitung löst die Kennzeichnungspflicht aus. Entscheidend ist, ob generative KI den Bildinhalt inhaltlich erzeugt oder wesentlich verändert. Die folgende Übersicht ordnet typische Marktplatz-Szenarien ein:
| Szenario | KI-Kennzeichnung nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| Komplett KI-generiertes Lifestyle-Foto | Ja (fully AI-generated) | Vollständig synthetischer, realistisch wirkender Inhalt |
| Reales Produktfoto, KI ergänzt Hintergrund/Szene | Ja (partially AI-modified) | Wesentliche generative Veränderung |
| KI-Freisteller / KI entfernt Objekte aus dem Bild | Ja, im Zweifel kennzeichnen | Generativer Eingriff verändert Bildaussage |
| KI erzeugt ein Produkt in nicht lieferbarer Farbe | Ja + Irreführungsrisiko | Transparenz und UWG-Problem |
| KI-Model trägt/hält Ihr reales Produkt | Ja (Deepfake-nah) | Realistische, nicht existierende Personenszene |
| Standardretusche: Zuschnitt, Helligkeit, Weißabgleich | Nein | Keine generative Erzeugung von Inhalt |
| Klassisches Freistellen ohne generatives KI-Tool | Nein | Reine Bildbearbeitung, kein KI-Output |
Der AI Act unterscheidet ausdrücklich zwischen „fully AI-generated" und „partially AI-modified", deshalb gibt es dafür auch zwei getrennte EU-Icons. Faustregel für die Praxis: Sobald ein Betrachter durch die KI-Bearbeitung einen anderen Eindruck vom Produkt gewinnen könnte, kennzeichnen Sie. Bei reiner technischer Optimierung ohne inhaltliche Erfindung ist keine Kennzeichnung erforderlich.
Schritt-für-Schritt: Ganzen Katalog rechtssicher kennzeichnen
Wer nur eine Handvoll Listings pflegt, kann Bilder einzeln kennzeichnen. Sobald Sie aber Dutzende oder Hunderte Produktbilder über mehrere Marktplätze ausspielen, brauchen Sie einen skalierbaren, nachweisbaren Prozess. So gehen Sie vor:
- Bestand sichten. Erfassen Sie, welche Listing-Bilder ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden. Bei Unsicherheit prüfen Sie die Quelldatei auf vorhandene KI-Markierungen (IPTC/C2PA).
- Grenzfälle einordnen. Ordnen Sie jedes Bild anhand der Tabelle oben zu: fully AI-generated, partially AI-modified oder kennzeichnungsfrei.
- Sichtbares Label einbetten. Versehen Sie kennzeichnungspflichtige Bilder mit dem passenden EU-Icon in einer festen Bildecke, so, dass es nach der Amazon-/eBay-Komprimierung erkennbar bleibt.
- Maschinenlesbar markieren. Schreiben Sie parallel IPTC/XMP, C2PA und ein Wasserzeichen in die Quelldatei, für Kanäle, die Metadaten erhalten, und für Ihren Nachweis.
- Hinweis ins Listing. Ergänzen Sie einen klaren Satz in der Artikelbeschreibung, z. B. „Produktabbildung teilweise mit KI erstellt".
- Nachweis dokumentieren. Legen Sie jede Datei mit SHA-256-Prüfsumme in einem Compliance-Register ab und exportieren Sie es (CSV) für Ihre Unterlagen.
- Prozess automatisieren. Binden Sie den Ablauf per API oder Batch an Ihren Upload- oder Feed-Workflow, damit neue Bilder automatisch durchlaufen.
Bei vielen SKUs ist Schritt 7 entscheidend. Ein Sortiment mit 300 Artikeln und je 5 Bildern bedeutet 1.500 Dateien, das lässt sich nicht sinnvoll von Hand kennzeichnen und dokumentieren. Genau dafür ist unser kostenloses Tool KI-Kennzeichnung auf ki-kennzeichnen.de gebaut. Es deckt beide Ebenen ab, die Sie auf Marktplätzen benötigen:
- Sichtbares EU-Label per Drag & Drop, die offiziellen EU-Icons werden direkt in Bilder und Videos eingebettet, sodass die Kennzeichnung den Metadaten-Strip auf Amazon, eBay und Co. übersteht.
- Maschinenlesbare Markierung über IPTC/XMP, C2PA und Wasserzeichen für die Quelldateien und Kanäle, die Metadaten erhalten.
- Datei prüfen: vorhandene Bilder auf bestehende KI-Markierungen kontrollieren.
- Compliance-Register mit Nachweis (SHA-256-Prüfsummen, CSV-Export), Ihr unabhängiger Beleg, dass jedes Bild ordnungsgemäß gekennzeichnet wurde.
- Batch-Verarbeitung: bis zu 50 Dateien auf einmal, Ausgabe als ZIP, ideal für ganze Produktkataloge.
- REST-API zur Anbindung an Ihr PIM oder Ihren Feed-/Upload-Workflow (z. B. für Otto- und Kaufland-Feeds).
Der Unterschied zu rein clientseitigen Lösungen: Weil die Verarbeitung mit einem echten Backend läuft, erhalten Sie Register, prüfbaren Nachweis, Batch-Fähigkeit und API, die vier Funktionen, die im Marketplace-Alltag den Unterschied zwischen „irgendwie gelabelt" und „belegbar konform" ausmachen. Sie können das Tool hier kostenlos nutzen.
Checkliste für Marktplatz-Händler
- Alle KI-generierten und KI-modifizierten Listing-Bilder identifiziert
- Jedes Bild als fully / partially AI oder kennzeichnungsfrei eingeordnet
- Sichtbares EU-Icon in kennzeichnungspflichtige Bilder eingebettet
- Quelldatei maschinenlesbar markiert (IPTC/XMP, C2PA, Wasserzeichen)
- Hinweistext in der Artikelbeschreibung ergänzt
- Compliance-Register mit SHA-256 und CSV-Export angelegt
- Plattform-Richtlinien von Amazon, eBay, Otto, Kaufland, Etsy zusätzlich geprüft
- Upload-/Feed-Prozess für neue Bilder automatisiert (Batch/API)
Wer zusätzlich bezahlte Kampagnen zu seinen Listings schaltet, beachtet die Regeln unter KI-Werbung auf Meta & Instagram, dort gelten dieselben Transparenzgrundsätze für Werbeanzeigen.
FAQ: KI Produktbilder auf Amazon und eBay kennzeichnen
Muss ich KI-Produktbilder auf Amazon und eBay überhaupt kennzeichnen? Ab dem 2. August 2026 verlangt Art. 50 EU AI Act Transparenz bei KI-generierten Inhalten. Als Händler sind Sie in der Regel Deployer und müssen realistisch wirkende KI-Bilder sichtbar offenlegen. Zusätzlich gelten die jeweiligen Plattform-Richtlinien. Richten Sie sich nach dem strengeren Maßstab.
Ab wann gilt die Pflicht genau? Ab dem 2. August 2026. Das ist der Kern-Stichtag für Art. 50, 24 Monate nach Inkrafttreten des EU AI Act am 1. August 2024. Für die sichtbare Kennzeichnung durch Sie als Deployer gibt es keinen Aufschub.
Reicht es, die Metadaten des Bildes zu markieren? Nein. Amazon, eBay, Otto und Kaufland verarbeiten hochgeladene Bilder neu und entfernen dabei häufig IPTC/XMP-, C2PA- und Wasserzeichen-Informationen. Setzen Sie deshalb auf ein sichtbares Label im Bild plus einen Hinweis in der Beschreibung, und dokumentieren Sie die Kennzeichnung separat in einem Register.
Gelten auf Otto, Kaufland und Etsy dieselben Regeln wie auf Amazon? Die gesetzliche Pflicht aus dem EU AI Act ist EU-weit und plattformunabhängig identisch. Unterschiedlich sind nur die jeweiligen Plattform-AGB zur Bildgestaltung. Auf Etsy kommt wegen des „handmade"-Versprechens ein erhöhtes Irreführungsrisiko hinzu.
Wer haftet, der KI-Anbieter oder ich als Händler? Beide auf ihrer Ebene. Der KI-Anbieter (Provider) ist für die maschinenlesbare Markierung zuständig (Abs. 2). Für die sichtbare Offenlegung im Listing sind Sie als Deployer verantwortlich (Abs. 4). Diese Pflicht können Sie nicht auf die Plattform oder das Tool abwälzen.
Was droht mir bei fehlender Kennzeichnung? Zwei Ebenen: Nach dem AI Act sind Sanktionen bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Praktisch relevanter ist für die meisten Händler die wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Konkurrenten oder Verbände, die schnell und kostenpflichtig erfolgt.
Gilt die Pflicht auch für nur leicht per KI bearbeitete Fotos? Der AI Act unterscheidet zwischen vollständig KI-generierten und teilweise KI-modifizierten Inhalten, dafür gibt es sogar eigene EU-Icons. Sobald eine KI-Bearbeitung den Eindruck des Produkts wesentlich verändert, sollten Sie kennzeichnen. Reine Standardretusche (Zuschnitt, Helligkeit) fällt in der Regel nicht darunter.
Muss ich die offiziellen EU-Icons verwenden? Nein, die EU-Icons sind ein optionales Angebot der Kommission. Sie sind aber empfehlenswert, weil sie sprachunabhängig verständlich sind und den „partially" bzw. „fully AI-generated"-Fall sauber abbilden. Ein gut lesbarer Textzusatz ist ebenfalls zulässig.
Wie kennzeichne ich einen ganzen Produktkatalog effizient? Über Batch-Verarbeitung: Mit dem Tool KI-Kennzeichnung laden Sie bis zu 50 Bilder gleichzeitig, versehen sie mit sichtbarem EU-Label und maschinenlesbarer Markierung und erhalten ein CSV-Register als Nachweis. Über die REST-API lässt sich das in bestehende PIM- und Feed-Prozesse (Otto, Kaufland) integrieren.
Wurde die Kennzeichnungspflicht durch den Digital Omnibus verschoben? Nur teilweise. Die maschinenlesbare Markierung für Alt-Systeme (vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht) wurde bis zum 2. Dezember 2026 aufgeschoben. Der Kern-Stichtag 2. August 2026 und die sichtbare Deployer-Kennzeichnung bleiben unverändert bestehen.
Quellen
- Europäische Kommission, Timeline zur Umsetzung des EU AI Act: https://ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/timeline/timeline-implementation-eu-ai-act
- Artikel 50 EU AI Act (Volltext): https://artificialintelligenceact.eu/article/50/
- Europäische Kommission, EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content
- Europäische Kommission, Leitlinien zu Transparenzpflichten für Provider und Deployer: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall konsultieren Sie bitte qualifizierten rechtlichen Rat. Stand: 21. Juli 2026.