Aktualisiert am 20. Juli 2026 · Redaktionell verantwortlich: Johannes Hoser (Scalemaker)
KI-Kennzeichnung Glossar: Alle Begriffe zum EU AI Act erklärt
Das KI Kennzeichnung Glossar definiert alle zentralen Begriffe rund um die KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act in klarer, nachschlagbarer Form. Wer sich mit Art. 50 befasst, stolpert schnell über ein Dickicht aus Fachbegriffen: Provider, Deployer, C2PA, IPTC-DigitalSourceType, synthetische Inhalte, Wasserzeichen. Jeder Eintrag in diesem Glossar liefert eine präzise Definition und verweist auf einen vertiefenden Fachbeitrag, sodass Sie vom Stichwort direkt zur Praxisanleitung gelangen. Maßgeblicher Stichtag für die Transparenzpflichten aus Art. 50 EU AI Act ist der 2. August 2026.
Dieses Glossar richtet sich an D2C-Marken, E-Commerce-Händler und Marketing-Teams, die KI-generierte Bilder, Videos oder Texte einsetzen und rechtssicher kennzeichnen wollen. Stand: 21. Juli 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Art. 50 EU AI Act regelt die Transparenzpflichten für KI-Inhalte und gilt ab dem 2. August 2026.
- Provider (Anbieter) müssen synthetische Ausgaben maschinenlesbar markieren (Abs. 2), Deployer (Betreiber) müssen Deepfakes sichtbar offenlegen (Abs. 4).
- Als D2C-Marke, Shop oder Marketing-Team sind Sie in der Regel Deployer.
- Maschinenlesbare Techniken: IPTC-DigitalSourceType/XMP, C2PA (Content Credentials) und Wasserzeichen.
- Die offiziellen EU-Icons sind optional, nicht verpflichtend.
- Verstöße können mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
- Der Digital Omnibus verschiebt nur die maschinenlesbare Markierung für Altsysteme auf den 2. Dezember 2026, der Kern-Stichtag bleibt.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Grundbegriffe
- Rollen: Provider und Deployer
- Inhaltsarten und Techniken
- Sanktionen und Durchsetzung
- Anwendungsfälle nach Inhalt und Kanal
- Begriffe im Überblick (Tabelle)
- In 5 Schritten rechtssicher kennzeichnen
- Häufige Fragen (FAQ)
Begriffe im Überblick
| Begriff | Kurzdefinition | Wer ist betroffen? |
|---|---|---|
| Art. 50 EU AI Act | Transparenzpflichten für KI-Inhalte, gültig ab 2. August 2026 | Provider & Deployer |
| Provider (Anbieter) | Muss KI-Ausgaben maschinenlesbar markieren (Abs. 2) | Anbieter von KI-Systemen |
| Deployer (Betreiber) | Muss Deepfakes sichtbar offenlegen (Abs. 4) | Shops, D2C, Marketing |
| Synthetische Inhalte | KI-erzeugte oder wesentlich veränderte Medien | Alle, die KI nutzen |
| Deepfake | Täuschend echt wirkender KI-Inhalt | Deployer (Abs. 4) |
| Maschinenlesbar | Markierung via IPTC/XMP, C2PA oder Wasserzeichen | Provider (Abs. 2) |
| IPTC-DigitalSourceType | Metadatenfeld zur digitalen Herkunft | Provider |
| C2PA / Content Credentials | Kryptografisch signierter Herkunftsnachweis | Provider |
| Wasserzeichen | Meist unsichtbare Signatur in den Mediendaten | Provider |
| EU-Icons | Optionale offizielle Kennzeichnungs-Icons | Alle (freiwillig) |
| Digital Omnibus | Änderungspaket, verschiebt Abs. 2 für Altsysteme | Provider von Altsystemen |
| Sanktionen | Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes | Bei Verstößen |
Rechtliche Grundbegriffe
AI Act / KI-VO (KI-Verordnung) Die Verordnung (EU) 2024/1689, offiziell „EU AI Act", ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Sie regelt den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der EU nach einem risikobasierten Ansatz, von verbotenen Praktiken über Hochrisiko-Systeme bis zu Transparenzpflichten für den Normalfall. Für die KI-Kennzeichnung ist vor allem Artikel 50 maßgeblich. → Pillar: KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act
Art. 50 EU AI Act Art. 50 EU AI Act ist der zentrale Artikel zu den Transparenzpflichten für KI-Inhalte. Er verpflichtet sowohl Anbieter (Provider, Abs. 2) als auch Betreiber (Deployer, Abs. 4) von KI-Systemen, KI-generierte oder -manipulierte Inhalte transparent zu machen. Die Pflichten gelten ab dem 2. August 2026, 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung. Rechtstext: artificialintelligenceact.eu/article/50
Transparenzpflicht Die Transparenzpflicht ist die übergeordnete Vorgabe aus Art. 50: Nutzer sollen erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren oder KI-generierte Inhalte vor sich haben. Sie umfasst zwei Ebenen, die technische, maschinenlesbare Markierung durch Provider und die für Menschen sichtbare Offenlegung durch Deployer. Beide Ebenen ergänzen sich und ersetzen einander nicht. → KI-Kennzeichnungspflicht im Überblick
Kennzeichnungspflicht Die Kennzeichnungspflicht ist der praktische Kern der Transparenzpflicht: die konkrete Vorgabe, synthetische Inhalte zu markieren und, bei Deepfakes, für Betrachter sichtbar offenzulegen. Sie betrifft Bilder, Audio, Video und bestimmte Texte. Was konkret zu tun ist, hängt von Ihrer Rolle (Provider oder Deployer) und der Inhaltsart ab. → KI-Kennzeichnungspflicht: Wer, was, ab wann
Stichtag 2. August 2026 Der 2. August 2026 ist der maßgebliche Stichtag, ab dem die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten. Er ergibt sich aus dem Inkrafttreten am 1. August 2024 plus 24 Monaten Übergangsfrist. Bis zu diesem Datum sollten Kennzeichnungs-Workflows in Bild-, Video- und Textproduktion etabliert sein. → AI-Act-Fristen und Bußgelder
Digital Omnibus Der Digital Omnibus ist ein Änderungspaket der EU-Kommission (vorläufig, Stand Mai 2026). Er verschiebt die maschinenlesbare Markierung (Art. 50 Abs. 2) für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, auf den 2. Dezember 2026. Der Kern-Stichtag 2. August 2026 bleibt bestehen; die sichtbare Deployer-Kennzeichnung (Abs. 4) wird nicht verschoben. → AI-Act-Fristen und Bußgelder
Rollen: Provider und Deployer
Provider (Anbieter) Provider ist, wer ein KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen bzw. eigener Marke anbietet, etwa der Hersteller eines Bildgenerators. Nach Art. 50 Abs. 2 müssen Provider synthetische Bild-, Audio-, Video- und Text-Ausgaben maschinenlesbar markieren, zum Beispiel über IPTC/XMP-Metadaten, C2PA oder Wasserzeichen. Die Markierung muss „wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig, soweit technisch machbar" sein. → Provider- und Deployer-Pflichten im Detail
Deployer (Betreiber) Deployer ist, wer ein KI-System im eigenen beruflichen Kontext einsetzt, zum Beispiel ein Shop, der KI-Produktbilder verwendet, oder eine Agentur, die KI-Werbung erstellt. Nach Art. 50 Abs. 4 müssen Deployer Deepfakes sichtbar offenlegen und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnen. D2C-, E-Commerce- und Marketing-Teams sind fast immer Deployer. → Provider- und Deployer-Pflichten
Doppelrolle Viele Unternehmen sind gleichzeitig Deployer und faktisch Herausgeber der Inhalte. Wer ein KI-Tool nur nutzt, ist Deployer und schuldet die sichtbare Offenlegung. Wer eigene KI-Ausgaben unter eigenem Namen weiterverbreitet oder modifiziert und in Verkehr bringt, kann zusätzlich in Provider-nahe Pflichten geraten. Im Zweifel gilt: sichtbar kennzeichnen und die Metadaten erhalten. → Provider- und Deployer-Pflichten
Kunst- und Satire-Ausnahme Für offensichtlich künstlerische, kreative, fiktionale oder satirische Werke gilt ein erleichterter Standard (Art. 50 Abs. 4). Hier genügt eine zurückhaltende Offenlegung, die den Werkgenuss nicht beeinträchtigt, etwa ein dezenter Hinweis statt eines aufdringlichen Labels mitten im Bild. Die Ausnahme entbindet nicht vollständig von der Transparenz, senkt aber die Anforderungen an die Darstellung. → Deepfake-Kennzeichnung
Inhaltsarten und Techniken
Synthetische Inhalte Synthetische Inhalte sind von einem KI-System erzeugte oder wesentlich veränderte Bilder, Audios, Videos oder Texte. Sie sind der Kernbegriff, an dem die Kennzeichnungspflicht ansetzt. Nicht jede kleine KI-Retusche macht ein Foto zum synthetischen Inhalt, entscheidend ist, ob der Inhalt in Substanz KI-generiert oder erheblich manipuliert wurde. Beispiel: ein komplett KI-generiertes Produktbild ist synthetisch, eine reine Belichtungskorrektur in der Regel nicht.
Deepfake Ein Deepfake ist ein KI-generierter oder -manipulierter Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der echten Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sieht und fälschlich als authentisch erscheinen könnte. Deployer müssen Deepfakes nach Art. 50 Abs. 4 sichtbar offenlegen. Typische Beispiele: ein KI-Testimonial mit erfundenem Gesicht, ein realistisch wirkendes Produktvideo oder eine geklonte Stimme in einem Werbespot. → Deepfake-Kennzeichnung
Maschinenlesbar Maschinenlesbar bedeutet, dass eine Markierung von Software automatisch erkannt werden kann, im Gegensatz zu einem sichtbaren Label für den Menschen. Umgesetzt wird sie über Metadaten (IPTC/XMP), C2PA-Signaturen oder eingebettete Wasserzeichen. Diese Ebene ist Pflicht für Provider (Abs. 2) und die Grundlage dafür, dass Plattformen KI-Inhalte automatisch erkennen und labeln können. → Maschinenlesbare Kennzeichnung: C2PA, IPTC & Wasserzeichen
IPTC-DigitalSourceType
IPTC-DigitalSourceType ist ein standardisiertes Metadatenfeld des IPTC-Standards, das die digitale Herkunft eines Bildes beschreibt, etwa trainedAlgorithmicMedia für vollständig KI-generierte Inhalte oder compositeWithTrainedAlgorithmicMedia für teilweise KI-veränderte Bilder. Der Wert wird direkt in die Bilddatei geschrieben und ist maschinenlesbar. Er gilt als eine der praktikabelsten Techniken für die Markierung von KI-Bildern. → C2PA, IPTC & Wasserzeichen
XMP-Metadaten XMP („Extensible Metadata Platform") ist ein von Adobe entwickeltes Format zur Einbettung strukturierter Metadaten in Dateien wie JPEG, PNG, TIFF oder PDF. XMP trägt unter anderem die IPTC-DigitalSourceType-Angabe und verankert die KI-Herkunft dauerhaft im Dateiformat. Weil viele Programme und Plattformen XMP lesen, eignet es sich gut als interoperabler Träger der maschinenlesbaren Kennzeichnung. → C2PA, IPTC & Wasserzeichen
C2PA / Content Credentials Die „Coalition for Content Provenance and Authenticity" (C2PA) definiert einen offenen Standard für kryptografisch signierte Herkunftsnachweise. „Content Credentials" ist die verbreitete Markenbezeichnung dafür. C2PA hängt eine fälschungssichere Historie an die Datei: wer sie erstellt hat, mit welchem Tool, ob und wie KI beteiligt war. Manipulationen an der Datei brechen die Signatur und werden dadurch erkennbar. → C2PA, IPTC & Wasserzeichen
Wasserzeichen (Watermark) Ein Wasserzeichen ist eine, meist unsichtbare, Signatur, die direkt in die Pixel- oder Audiodaten eingebettet wird und auch nach Konvertierung, Komprimierung oder Screenshot erhalten bleiben soll. Anders als Metadaten überlebt ein robustes Wasserzeichen das Entfernen der Dateiinformationen. Es ist eine von mehreren zulässigen Techniken für die maschinenlesbare Markierung und wird oft mit Metadaten kombiniert. → C2PA, IPTC & Wasserzeichen
EU-Icons EU-Icons sind offizielle, von der EU-Kommission bereitgestellte Bildmarken zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, in drei Varianten (basic, fully-AI-generated, partially-AI-modified), verfügbar als SVG und PNG. Ihre Nutzung ist optional: Pflicht ist die Kennzeichnung als solche, nicht die Verwendung genau dieser Icons. Sie bieten aber einen erkennbaren, EU-weit einheitlichen visuellen Standard. → EU-Icons für KI-Inhalte richtig einsetzen
Sichtbares Label Ein sichtbares Label ist die für Menschen erkennbare Offenlegung, dass ein Inhalt KI-generiert ist, etwa ein Icon, ein Text-Overlay oder ein Hinweis in der Bildunterschrift. Es ist der Kern der Deployer-Pflicht bei Deepfakes (Abs. 4). Wichtig: Das sichtbare Label ersetzt nicht die maschinenlesbare Markierung, sondern ergänzt sie für den menschlichen Betrachter. → EU-Icons für KI-Inhalte
Sanktionen und Durchsetzung
Bußgeld / Sanktionen Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Art. 50 können mit Geldbußen von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die konkrete Höhe richtet sich nach Schwere, Dauer und Vorsatz des Verstoßes; das Risiko ist auch für kleinere Unternehmen erheblich. → AI-Act-Fristen und Bußgelder
Abmahnung Neben behördlichen Sanktionen droht in Deutschland eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände, etwa bei nicht gekennzeichneten KI-Produktfotos, die als irreführend gelten könnten. Anders als ein Bußgeldverfahren kann eine Abmahnung schnell und ohne Behörde erfolgen und verursacht direkt Kosten. Für Shops und Marketing ist dies oft das unmittelbarere Risiko. → KI-Kennzeichnung: Strafe und Abmahnung
Compliance-Register / Nachweis Ein Compliance-Register dokumentiert, welche Inhalte wann und wie gekennzeichnet wurden, etwa mit einer SHA-256-Prüfsumme pro Datei, dem Kennzeichnungstyp und einem Zeitstempel. Es dient als Nachweis der Sorgfalt gegenüber Behörden und im Abmahnfall. Ein prüffähiges Register verwandelt „Wir haben gekennzeichnet" in einen belegbaren, exportierbaren Beweis. → KI-Kennzeichnung Checkliste
Anwendungsfälle nach Inhalt und Kanal
KI-Bilder kennzeichnen KI-generierte Fotos und Grafiken tragen die Markierung idealerweise doppelt: maschinenlesbar in den Metadaten (IPTC/XMP, C2PA) und, wo Deepfake-relevant, sichtbar per Label. So sind Sie sowohl gegenüber Plattformen als auch gegenüber Endkunden transparent. → KI-Bilder kennzeichnen
KI-Produktbilder auf Amazon / eBay KI-generierte Produktfotos in Marktplatz-Listings sind ein häufiger Anwendungsfall. Die Kennzeichnung schafft Transparenz gegenüber Kunden und erfüllt zugleich Plattform- und Gesetzesvorgaben, wichtig, um Listings-Sperren und Abmahnungen zu vermeiden. → KI-Produktbilder auf Amazon & eBay kennzeichnen
KI-Werbung auf Meta / Instagram Plattformen wie Meta erkennen teils Metadaten automatisch und labeln Inhalte selbst. Wer korrekt maschinenlesbar markiert, behält die Kontrolle über die Darstellung, statt sie der Plattform-Automatik zu überlassen. → KI-Werbung auf Meta & Instagram-Ads
KI-Video kennzeichnen Für generierte oder manipulierte Videos gelten dieselben Prinzipien wie für Bilder, Metadaten plus sichtbares Label bei Deepfakes. Bei Videos ist zusätzlich auf eine dauerhaft sichtbare Einblendung zu achten, die auch beim Weiterschneiden erhalten bleibt. → KI-Video kennzeichnen
KI-Texte (ChatGPT) kennzeichnen KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen Deployer offenlegen. Für rein interne, künstlerische oder klar redaktionell geprüfte Inhalte gelten Erleichterungen. Ein transparenter Hinweis am Textanfang oder -ende erfüllt die Pflicht in den meisten Fällen. → KI-Texte von ChatGPT kennzeichnen
E-Commerce und Marketing insgesamt Wer KI in Shop, Content und Kampagnen einsetzt, sollte einen einheitlichen Kennzeichnungs-Workflow etablieren, statt Einzelfälle zu behandeln. Das reduziert Fehler und macht die Compliance skalierbar. → KI-Kennzeichnung im E-Commerce und Marketing
Das KI-Kennzeichnung Glossar in der Praxis, das kostenlose Tool
Sie müssen die Kennzeichnung nicht manuell umsetzen. Das kostenlose KI-Kennzeichnung-Tool von Scalemaker deckt alle in diesem Glossar genannten Techniken in einem Workflow ab:
- Sichtbares EU-Label per Drag & Drop auf Bilder und Videos (offizielle EU-Icons)
- Maschinenlesbare Markierung über IPTC/XMP-Metadaten, C2PA und Wasserzeichen
- Datei prüfen: bestehende Dateien auf vorhandene Kennzeichnung testen
- Compliance-Register mit SHA-256-Nachweis und CSV-Export
- Batch-Verarbeitung (bis zu 50 Dateien als ZIP) und REST-API
Anders als rein clientseitige Tools bietet das Backend ein prüffähiges Register, Nachweis-Export, Batch und API. → Jetzt kostenlos starten
In 5 Schritten rechtssicher kennzeichnen
- Rolle bestimmen. Klären Sie, ob Sie Provider (Abs. 2) oder, wie meist, Deployer (Abs. 4) sind. Davon hängt ab, welche Pflicht Sie primär trifft.
- Inhaltsart einordnen. Prüfen Sie pro Datei: vollständig KI-generiert, teilweise KI-verändert oder Deepfake? Das entscheidet über den passenden IPTC-Wert und das sichtbare Label.
- Maschinenlesbar markieren. Schreiben Sie IPTC/XMP-Metadaten und, wo sinnvoll, C2PA und ein Wasserzeichen in die Datei.
- Sichtbar labeln. Ergänzen Sie bei Deepfakes und deployerpflichtigen Inhalten ein sichtbares EU-Icon oder einen Hinweis.
- Nachweis sichern. Erfassen Sie jede Kennzeichnung mit SHA-256-Prüfsumme im Register und exportieren Sie den Beleg.
→ Zur vollständigen KI-Kennzeichnung Checkliste
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht? Die Transparenzpflichten aus Art. 50 EU AI Act gelten ab dem 2. August 2026, 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung am 1. August 2024.
Muss ich als Shop oder Marketing-Team überhaupt kennzeichnen? Ja. Wer KI-Inhalte im beruflichen Kontext veröffentlicht, ist in der Regel Deployer und muss Deepfakes sichtbar offenlegen sowie KI-Texte zu Themen öffentlichen Interesses kennzeichnen. → Provider- und Deployer-Pflichten
Was ist der Unterschied zwischen Provider und Deployer? Der Provider (Anbieter) entwickelt oder vertreibt das KI-System und muss Ausgaben maschinenlesbar markieren (Abs. 2). Der Deployer (Betreiber) setzt das System ein und muss Deepfakes sichtbar offenlegen (Abs. 4). Shops und Marketing-Teams sind meist Deployer.
Wer muss ein Deepfake kennzeichnen? Der Deployer, der den Deepfake veröffentlicht oder verbreitet. Die Offenlegung muss für Betrachter sichtbar sein; bei Kunst und Satire genügt ein zurückhaltender Hinweis. → Deepfake-Kennzeichnung
Sind die EU-Icons Pflicht? Nein. Die offiziellen EU-Icons sind ein optionales Angebot der EU-Kommission in drei Varianten (basic, fully-AI-generated, partially-AI-modified). Pflicht ist die Kennzeichnung als solche, nicht die Verwendung genau dieser Icons.
Was bedeutet „maschinenlesbar" konkret? Eine für Software automatisch erkennbare Markierung, umgesetzt über IPTC/XMP-Metadaten, C2PA-Signaturen (Content Credentials) oder eingebettete Wasserzeichen, im Gegensatz zu einem für Menschen sichtbaren Label. → C2PA, IPTC & Wasserzeichen
Verschiebt der Digital Omnibus den Stichtag? Nur teilweise. Nach dem vorläufigen Digital Omnibus (Stand Mai 2026) wird die maschinenlesbare Markierung für vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte Systeme bis zum 2. Dezember 2026 aufgeschoben. Der Kern-Stichtag 2. August 2026 und die sichtbare Deployer-Kennzeichnung bleiben unverändert.
Was droht bei Verstößen? Bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist). Hinzu kommt in Deutschland das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. → KI-Kennzeichnung: Strafe und Abmahnung
Wie weise ich nach, dass ich korrekt gekennzeichnet habe? Über ein Compliance-Register mit SHA-256-Prüfsumme, Zeitstempel und Kennzeichnungstyp pro Datei, das sich als CSV exportieren lässt. → KI-Kennzeichnung Checkliste
Reicht ein sichtbares Label allein aus? Für Deployer bei Deepfakes ist das sichtbare Label zentral, ersetzt aber nicht die maschinenlesbare Markierung, wo diese gefordert ist. Am sichersten ist die Kombination aus beidem. → KI-Bilder kennzeichnen
Quellen
- EU AI Act, Timeline der Umsetzung (EU-Kommission)
- Leitlinien zu den Transparenzpflichten (Art. 50), EU-Kommission
- EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (EU-Kommission)
- Art. 50 EU AI Act im Wortlaut
- EU AI Act Transparency Obligations, Compliance by 2 August 2026 (Sidley)
- EU AI Act Omnibus Agreement (Gibson Dunn)
Stand: 21. Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall konsultieren Sie bitte qualifizierten rechtlichen Rat.